so, trotz Bravecto habe ich gestern tatsächlich eine Zecke entfernt, die sich auch schon ein bißchen vollgesaugt hatte ich hoffe, es bleibt bei der Einen :|
Ansonsten habe ich ein paar kleine noch in seinem Fell rumkrabbelnde Zecken gefunden, mehr nicht.
Beiträge von Jessica83
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Ich würde mich ja -falls du familiär nicht auf jemanden zurückgreifen kannst- trotz ganz toller Voraussetzungen beim Job trotzdem zusätzlich einen Plan B überlegen. Weniger für den Fall, dass es im Büro nicht klappt (zB beim Welpen/Junghund würde der ja in die Arbeitssituation "reinwachsen", kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht klappen sollte), sondern für den Fall, dass du mal "ausfällst". Konkretes Beispiel: ich bin im Januar Sonntags Nachmittags quasi vom Hundeplatz ins Krankenhaus gekommen - war nix Schlimmes, aber die wollten mcih halt ne Nacht da behalten. da musste aus dem Krankenhaus heraus "Plan B" von jetzt auf gleich greifen...bei mir ist Plan B meine Mutter, die 90KM entfernt wohnt und mir dann bei sowas den Rücken freihält (und mein Freund, mit dem ich Zusammenwohne, der aber an diesem Tag zB Nachtdienst hatte und den auch nicht spontan hätte ausfallen lassen können). Also vllt den Hund trotzdem von Anfang an auch an einen Sitter oder eine HuTa gewöhnen, vllt einmal die Woche oder so. Oder eben jemanden aus der Familie/dem Freundeskreis mit einbeziehen.
Ansonsten: ich kann die Sehnsucht nach einem neuen Hund so gut nachvollziehen - ich war 4 Jahre ohne Hund nachdem der Letzte mitten in meinem Studium gestorben war. Und letztes Jahr nach dem Examen kam endlich der "Nachfolger"...da gabs auch zwischendrin Bedenken und Zweifel - und ich bin sooooo froh, dass ich es gemacht habe und will ihn nicht mehr missen :-)
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Ich habe mich vorhin mit einem sehr netten Typen am Bahnhof unterhalten, der mich auf den Hund angesprochen hatte. Also habe ich ihm ein bisschen was erzählt. Wie alt er ist, wo ich ihn herhabe, was für ein Futter er bekommt usw. usf. Irgendwann kam dann sein Bus. Auf einmal zieht er sein Handy aus der Tasche und sagt ganz nüchtern und sachlich:"Ja, willste ma deine Nummer jetzt rausrücken oda wat?!"
Aber ganz toll Interesse hat er geheuchelt. Das muss man ihm ja lassen.
und, hatter die Nummer gekriegt?!
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da Lob ich mir die Amis, also nicht das sie jeden Abknallen dürfen, der sich unbefugt auf ihrem Grund befindet, aber die haben wenigstens das Recht ihr Eigentum zu beschützen und müssen jemanden, der sich an ihnen berreichern wollte und ihnen schaden zufügen wollte, nicht noch Geld zahlen, weil der arme einbrecher sich bei dem Versuch was getan hat. Das klingt schon so total absurd
Mein bemerkenswerter Satz des Tages.
Wer sich mal näher mit dem US-Rechtssystem beschäftigt hat, das übrigens kaum ein Jurist in deutschland ernst nimmt, weiß, dass dieses ziemlich beschissen ist und wir hier in deutschland ein Rechtssystem haben um das uns -zu Recht!- sehr viele Menschen beneiden. -
das foto geht mir so zu Herzen
Gute Besserung! -
Gute Besserung auch von mir - und auch die Frage: was wurde aus der Prüfung?
Ich würde bei einem solchen Szenario wahrscheinlich immer zur Anzeige tendieren, egal um welche Rasse es sich handelt und egal in welchem Land. Ich hab auch schonmal in einem anderen Thread, in dem ein Staff gebissen hat, geschrieben, dass es immer schwierig ist "von Außen" so eine Situation zu beurteilen und zu bewerten, denn das kann am Ende nur derjenige,der die Situation erlebt hat. Aber ich persönlich würde mich wahrscheinlich auch fragen, ob ich es mit meinem Gewissen verantworten könnte, auf eine Anzeige zu verzichten mit der konkreten Gefahr, dass somit keine Konsequenzen gezogen werden und evtl andere Menschen/Tiere verletzt werden - denn du hast ja geschrieben, dass Remus letztlich nur nicht verletzt wurde, weil er langes Fell hat.
Potenzielle Maulkorbpflicht (deutschland)oder potentielles Einschläfern (England) würde mich hier nicht beeinflussen, sondern nur meine eigene Einschätzung, wie gefährlich die Situation war.
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Man kann sowas pauschal nicht sagen, weil das alles Einzelfälle sind. Generell haftest du, wenn dein Hund jmd beisst, egal wo, auch bei dir Zuhause, auch wenn derjenige nicht in deinem Zuhause sein sollte/durfte. Wenn derjenige dich aktiv angreift, so dass eine Notwehrlange vorliegt, denke ich schon, dass man den Hund als Werkzeug zur Notwehr einsetzen kann, es muss halt verhältnismäßig sein.
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Gibt es eigentlich viele Fälle, in denen ein Einbrecher so blöd ist und sich ausgerechnet ein Haus mit Hund aussucht?
es reicht wenn der Hund zB nachts in einem Zwinger ist und der Einbrecher NICHT weiß und auch nicht davon ausgehen musste, dass der Zwinger durch irgendwelche Wege mit dem Haus verbunden ist...dann würde ich sagen, scheidet eigenverantwortliche Selbstgefährdung aus.
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Sprich, wer so blöd ist, trotz Warnschild und wahrscheinlichem Gebelle, einzusteigen, ist mehr oder weniger selbst schuld. Was natürlich kein Freifahrtsschein für irgendetwas ist.
Naja, um "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" geltend zu machen, müsste man auch nachweisen können, dass dem Einbrecher die konkrete Gefahr, die durch den Hund ausging, kannte und in kauf nahm und auch wusste, welche Gefahren damit einhergehen... kann im Einzelfall schon schwierig sein.
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Ich meine, dass OLG Koblenz mal sowas entschieden hat - Anhaltspunkt war, dass der Einbrecher sich auch BEIM Eindringen ins Haus verletzt hatte (nasser oder unebener Boden auf dem Grundstück oder sowas?! Ich weiß es nicht mehr genau)...aber ich meine mich zu erinnern, dass argumentiert wurde, dass das Eindringen ins Haus auf "eigene Gefahr" erfolgte und daher kein SchaE aus deliktsrecht und Verkehrssicherungspflichten geltend gemacht werden konnten und als Erst-Recht-Schluss gesagt wurde, dass dann auch nicht die Verletzung durch einen Hund im Haus geltens gemacht werden kann....und während ich das hier schreibe, frage ich mich, ob ich mich da wirklich richtig erinnere, weils eigentlich keinen Sinn macht
aber es gibt auf jeden Fall ein Urteil in diese Richtung.
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Einbrechers könnte wohl nur angenommen werden, wenn er definitiv wüsste, dass sich im Haus ein "bissiger" bzw. verteidigender Hund aufhält.
Edit:
habe gerade nur gefunden, dass das OLG Koblenz 2004 mal einen Fall hatte. Wie das ausging weiß ich auch nicht..
Allerdings habe ich etwas aus einem BGH Urteil vom 20.12.2005 gefunden
Heißt ein Schild ist hilfreich.
ich hab zu langsam getippt