Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zivil werden wir nicht klagen, da haben wir keinen Nerv für.
ich fand die Aussage im Bescheid echt die Höhe. Der Hund hätte direkt meine Mutter angreifen müssen, so hat er nur den Hund angegriffen. Laut Gericht ist ein Hundehalter nur verpflichtet andere Menschen zu schützen, Tiere zählen nicht dazu.
Auch dass er den Hund trotz Aufforderung nicht anleinte ist in Ordnung denn den Hund frei laufen zu lassen sei "sozialadequat" und er hätte ja nicht wissen können wie der Hund reagiert.
Sobald ich den Hund wieder in meiner Nähe sehe läuft ab sofort die Handykamera. Immer!
Verstehe den letzten Teil nicht, meintest du nicht da sei Leinenpflicht? Wenn ohne Leine jetzt offiziell "sozialadequat" ist, kann mit der Begründung ja theoretisch jeder einfach gegen den Leinenzwang verstoßen - straffrei?