Und wer soll das Finanzieren? Man braucht dafür ja auch Hundetrainer, TÄ und andere Fachleute die diese Sachkunde vermitteln...die machen das doch nicht für lau?
Wenn man ansatzweise Ahnung von der Arbeitsweise und dem Kostenaufwand eines seriösen Tierschutzverein hat wird sehr schnell klar, dass das absolut nicht machbar ist...das müsste dann wie in Niedersachsen von anderer Stelle organisiert werden.
Wenn schon das Geld für "Ersthundehalter-Infotage" von TH/Orgaseite fehlt, wer soll denn dann die die "Überwachung" der Vertragseinhaltung übernehmen? Wer die rechtliche Abwicklung? Das kostet doch auch Personal/Geld... Schon da zeigt sich, dass komplizierte Verträge zwar gut für's Gewissen der Vermittelnden sind, in der Realität aber nix bringen.
Ich geb' dir insofern recht, dass viele Orgas weitreichende Infoprogramme nicht leisten können – aber dann müssen sie ihre eigene Reichweite realistisch einschätzen und z.B. solche Bestrebungen wie die Einführung eines Hundeführerscheins unterstützen oder wenigstens laut und deutlich befürworten.
Wegen der leider sehr ungenau definierten Rahmenbedingungen müssten ja klare Vorgaben her was in einen Schutzvertrag gehört und was eben nicht.
Ich sehe immer noch nicht, wo die Rahmenbedingungen da unklar sind, sorry.
Könntest du das ev. an einem Beispiel erklären?
Wenn ich richtig informiert bin, gilt zunächst die Vertragsfreiheit, die ihre Grenzen in den allgemeinen Verboten der Gesetzwidrigkeit, der Sittenwidrigkeit und dem Verbraucherschutzhat.
Oder anders gesagt: ich kann in einem Kaufvertrag alles reinschreiben, was nicht gegen geltendes Gesetz verstößt oder eine der Vertragsparteien "ausnutzt". Will die vermittelnde Orga also auf die weitere Haltung des Tieres Einfluss nehmen, kann sie nur auf geltendes Tierschutzrecht verweisen – alles andere (persönliche Vorlieben bzgl. Kastration, Ernährung, Haltung, Sport, etc.) steht ihr, so hart das klingt, schlicht nicht zu.
Auch mit den allerbesten Vorsätzen und wenn man nur das Beste für das Tier will, darf und kann man nicht über anderer Leute Eigentum entscheiden – man muss sich vor der Unterzeichung des Vertrags klar darüber sein, wem man ein Tier anvertraut und wem nicht.
Insofern: Wieso braucht es da genaue Regelungen, was in einem Vertrag stehen darf? Der Vertrag darf (muss aber nicht, weil überflüssig) die aktuellen TSchG-Bestimmungen wiedergeben. Alles, was darüber hinausgeht, ist null und nichtig, weil ab Übergabe das Eigentumsrecht des neuen Tierbesitzers gilt.
(Ich kann den Wunsch, die eigenen Vermittlungstiere bestmöglich zu "schützen" absolut nachvollziehen, wirklich. Aber das auf vertraglicher Basis zuverlässig schaffen zu wollen, ist realitätsfremd. Dann lieber mehr Geld und Zeit in vernünftige Auswahlverfahren für Interessenten investieren, das ist deutlich erfolgversprechender.)