Wesenstests und Rasselisten sind für mich NUR gerechtfertigt, wenn ich Leib und Leben gefährdet sehe.
Das Problem ist halt: Wie und durch wen wird das dann festgelegt oder "berechnet", ab wann ein Hund Leib und Leben gefährden kann?
Macht man das dann an der Größe fest? Wenn ja – gehören dann alle Hunde über einer bestimmten Körpergröße erstmal pauschal auf die Liste, weil – sagen wir mal, ab 50cm SH – das Gebiss des Hundes groß genug ist, um einen Menschen theoretisch tödlich zu verletzen?
Oder am ursprünglichen Verwendungszweck der Rasse? Alle Hof-/Wach-/Herdenschutz- und Gebrauchshunde können sich für einen Wesenstest und 'ne Rasseliste "qualifizieren", beim Rest gilt die Unschuldsvermutung? Und was ist dann mit den "Grauzonenfällen" wie den Treibhunden (ACD, Aussie, etc.) – die haben auch ganz ordentlich Biss und Power, stehen aber m.W.n. nirgendwo auf einer Liste, obwohl die bei falscher Führung auch richtig, richtig ungemütlich und gefährlich werden können.
Egal, welche Kriterien man für so eine Liste heranzieht – ungerecht wird's immer, weil Hunde und Menschen betroffen sein werden, die sich nie was zu Schulden kommen lassen, und andere nicht erfasst sein werden, die besser tatsächlich mal 'nen Wesens-/Sachkundetest machen würden. Die einzig gerechte Möglichkeit ist da m.M.n. wirklich, völlig ohne Ansehen der "äußeren Merkmale" wie Größe, Rassezugehörigkeit, etc. zu sagen: jeder HH muss nachweisen können, dass er rudimentäre Kenntnisse zum Thema Hundehaltung und Hundeverhalten hat und nach einem Vorfall oder bei "dringender Gefahr im Verzug" kann eine Wesensüberprüfung dann halt für jeden Hund angeordnet werden, vom Chi bis zum Cane Corso.
Die [Rasselisten] haben für mich auch nichts, aber auch gar nichts, mit Gerechtigkeit oder sowas zu tun, sondern NUR mit dem Schutz von Menschen, mit Gefahrenabwehr.
Einen Kangal halte ich für potentiell lebensgefährlich für Menschen.
Aber auch hier: Wo zieht man da welche Grenze? Ein Berner Sennenhund ist potenziell lebensgefährlich. Ein Großpudel ist potenziell lebensgefährlich. Ein Golden Retriever ist potenziell lebensgefährlich. Das sind alles große, kräftige Hunde, die theoretisch die nötige "Ausstattung" an Muskeln und Zähnen hätten, um einen Menschen ernsthaft zu verletzen. Gehören die dann auch alle zur Gefahrenabwehr auf die Liste? Und wenn nicht, s.o. - anhand welcher Kriterien will man denn dann so eine Liste erstellen?
Wie man's dreht und wendet, Rasselisten sind einfach Murks.