Und ich sehe keinen Grund darin, wieso sich der Mensch nicht mehr bemühen sollte um es dem Welpen so angenehm wie möglich zu machen.
Beiträge von Superpferd
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Wenn man schon menschlich argumentieren will: Ich glaube jeder von uns war als Baby in einer Krippe. Zu unserem Schutz, zum guten Gefühl der Eltern. Und wo genau haben wir da jetzt unser Trauma gezogen? Oder um zurück zum Hund zu kommen: Woran merkt man das Trauma beim Hund, der auch als Erwachsener Hund seine Box immer noch als Ruheort ansieht und nutzt?
Oh, wie ich solche Vergleiche liebe

Kinder schlafen aus Sicherheitsgründen nicht im Elternbett. Wir haben diese Diskussionen immer wieder mit unseren Eltern beim Elternabend.
Es wäre das Ansich allerbeste, wenn das Kind mit im Elternbett schlafen würde (Elterliche Wärme, Körperkontakt zur Mutter/zum Vater. Kinder die im Elternbett geschlafen haben wachen seltener auf, sind kürzer wach als Alleinschläfer, schreien weniger (die Liste könnte ich ewig fortführen).
Jedoch besteht die Gefahr des Errstickens (durch die Decke der Mutter oder des Vaters, Plötzlicher Kindstod, Risiko der Überhitzung.
Was genau trifft jetzt auf den Hund davon zu?

Edit: Eine offene Box ist auch kein Problem.
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Denn all das wird den Hunden doch gegönnt. Nur halt erst nach wenigen Wochen.
Genau, und in den ersten (wichtigsten) Wochen, werden die Welpen erstmal weggesperrt. Alles klar!
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@Superpferd: Es wurden ja Beispiele gegeben warum der Welpe in der Nacht begrenzt werden muss z.B wegen dem Althund. Was wäre die Lösung dafür?
Oder was ist wenn man Katzen hat, die aber immer im Bett des Besitzers schlafen und auch schlafen sollen. Sollen die dann ausgesperrt werden und wenn ja warum?
Eine tierechtliche Lösung wäre es natürlich den Hund im Bad einzusperren. Das ist vom Tierschutzgesetz genehmigt.Was genau ist daran das Problem? Meine Katzen schliefen vom Anfang an im Bett und die Hunde kamen dazu. Dann wurden die Hunde und Katzen eben langsam zusammengewöhnt.
Da nimmt man eben mal ein paar schlaflose Nächte in Kauf. Auch wenn jemand den Hund nicht im Bett haben will, muss ihm eben beigebracht werden dass er auf seinem Platz neben dem Bett bleibt.
Aber dazu muss man den Welpen nicht einsperren.
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Heutzutage haben auch viele Menschen Boxspringbetten mit einer Liegehöhe von 50 - 60 cm
Also ich möchte nachts nicht wach werden, weil mein Welpe von dem 60cm hohem Bett fällt.
Persönlich finde ich sollte jeder für sich herausfinden welche Methode für einen am besten funktioniert. Dabei so ausfallend zu werden und vollkommen legitime Methoden so zu überspitzen und dabei außerdem so ausfallend zu werden, ist wie ich finde, ein absolutes Unding.
Zuliebe meiner Hunde wurde eben dann am Boden geschlafen. Und es ging! Sobald sie mit dem Bett keine Probleme mehr hatten, kamen sie mit rein. Dann wurde mit Decken und Kissen aussenrum gepolstert.
WIE GESAGT: Wer will findet Wege!
Man kann auch aus allem ein Problem machen

Alles lieber, als das ich meinen Hund in eine Box sperre. Meine Hunde lieben es auch, wenn sie nachts mal ne Runde im Haus drehen können. Das sei ihnen auch gegönnt!
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Davon findet man massenweise im Internet. Aber ja, ist ja alles im Sinne des Hundes

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Es gibt auch Situationen da ist es nicht so klug wenn man den Hund in der Wohnung freu rum laufen lässt. Und in den meisten Schlafzimmer gibt es keine untersczierliche untergründe.
Und manche wollen den Hund nicht im Bett schlafen haben oder der Hund will nicht im Bett schlafen.
Und irgendwo verweilen muss der Hund es gibt immer Grenzen die Wohnung das Schlafzimmer der Flur. Übrigens wäre es nicht tierschutzwiedrig den Hund ins Bad zu sperren. Ob das besser ist?Verlangt ja auch keiner. Ich hab einfach in der Welpenzeit am Boden geschlafen, damit dem Hund auch nichts passiert wenn er auf dem hohen Bett fällt. Ja, wer will findet Wege. Es muss mir einfach nur genug daran liegen.
Der Abschnitt spricht für sich:
Meiner Meinung nach liegt hier ein Verstoß gegen die §5 und §6 der Tierschutz-Hundeverordnung vor.
Bei einem Zwinger handelt es sich um einen geschlossenen Raum, der dazu dient ein Tier unterzubringen. Ebenso verhält es sich bei einem Kennel. Und dieser ist in der Regel deutlich kleiner als die mindestens geforderten 6 m². Des Weiteren stellt ein Kennel in einem Wohnraum eine räumliche Trennung vom Menschen dar, und ist somit als eigenständiger Raum zu betrachten.
Tierschutz-Hundeverordnung § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen (2)
Entscheidend, insbesondere bei vorrübergehender Verbringung ist im §6 der Satz
Meiner Meinung nach kann man ziemlich eindeutig feststellen, dass der Einsatz eines Zimmerkennels häufig der Tierschutz-Hundeverordnung zuwiderläuft. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die eingangs erwähnten Antwortschreiben.Auch dieser Absatz ist selbsterklärend:
Immer häufiger wird die Hundebox mit geschlossener Tür im häuslichen Bereich verwendet, um Welpen und Junghunde zu erziehen oder um die Hunde auf eine für den Menschen bequeme Art und Weise zuverlässig zu kontrollieren.Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung der geschlossenen Hundebox tierschutzrechtlich erlaubt ist? Falls ja, unter welchen Bedingungen darf sie eingesetzt werden?
Aus den Beratungen des Tierschutzbeirats Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung des Tierschutzkommentars (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Auflage Dez.2015) ergibt sich Folgendes:
Hunde sind entsprechend den Rechtsvorschriften der Tierschutz-Hunde-Verordnung (TierSchHundeV) zu halten. Die zur Verfügung stehende Grundfläche muss 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Die Rechtsvorschriften der TierSchHundeV sehen drei Ausnahmen vor.Die TierSchHundeV gilt nicht:
a) beim Transport, hier gelten die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung und der Tierschutztransportverordnung.
b) bei der Haltung zu Versuchszwecken, sofern die geringeren Haltungsanforderungen unerlässlich sind. Die Unerlässlichkeit muss nach Art, Dauer und Ausmaß unerlässlich, d.h. unumgänglich notwendig sein, um den Versuchszweck nicht zu gefährden. Diese Feststellung schließt auch die ethische Vertretbarkeit der restriktiven Haltung ein.
c) während einer tierärztlichen Behandlung, wenn der Tierarzt im Einzelfall spezielle Haltungsanforderung für notwendig hält; Die Haltungsmaßnahmen unterstützen die Gesundung des Hundes/ oder schützen andere Hunde vor Erkrankungen.
Der Tierarzt muss auch hierbei die Verhältnismäßigkeit beachten; Haltungsbedingungen, welche die Anforderungen der TierSchHundeV unterschreiten, müssen nach Art, Umfang und Ausmaß unumgänglich notwendig, also unerlässlich für die Gesundung (Genesung) des Hundes sein. Nur diese Ausnahmeregelung kann für die Verwendung der geschlossenen Hundebox herangezogen werden.Welche rechtlichen Voraussetzungen folgen daraus für den Einsatz der geschlossenen Hundebox?
Der Einsatz der Hundebox mit geschlossener Tür ist im Einzelfall im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung möglich. Der Tierarzt muss ausführen, dass die restriktive Unterbringung des Hundes in der geschlossenen Hundebox hinsichtlich Art, Umfang und Ausmaß, unumgänglich notwendig ist, um die Gesundung des Hundes zu erreichen. Unter „tierärztlicher Behandlung“ können nicht nur die körperliche Genesung, sondern auch die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, –störungen und -erkrankungen verstanden werden.Ergebnis:
Die Unterbringung eines Hundes in der geschlossenen Hundebox ist möglich. Sie darf nur auf tierärztliche Anordnung (nicht auf Anordnung eines Hundeerziehers oder –therapeuten, der nicht auch Tierarzt ist) erfolgen. Der Tierarzt muss den Einsatz begleiten. -
Und er Halter wurde auch nicht wegen ''Pippi machen'' verurteilt, sondern weil sein Hund so lange in einer Box sitzen musste.
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Es geht hier gar nicht um das, sondern darum, das der Hund sich nicht frei entfalten kann und in eine Box gesperrt wird, in der er verweilen MUSS! Untergründe wechsel , Schlaforte wechseln etc. finde ich sehr wichtig. Sich einfach FREI in Haus und Wohnung bewegen können!
6-8 Stunden einen Hund in eine Box zu packen finde ich einfach unmöglich, weil man dem Hund alles unterbindet!
Une nochmal: meine Hunde wurden nie geweckt, sie durften raus sobald sie sich gerührt haben! Sie durften an mich gekuschelt, geborgen im Bett schlafen.
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Edit: „Verurteilt“ im Sinne von richtiger Verurteilung vor Gericht!