ZitatAlso nach dem Artikel den ich einige Seiten reingestellt habe, musst sowohl du als auch der Autofahrer bezahlen.
Darin wird auch beschrieben, dass die Kausalhaftung strenger ist als die des HH. Wenn keine grobe Vernachlässigung deinerseits vorlag, müsste der Fahreughalter einen Anteil zahlen. Auch du musst zahlen, wenn der Hund Schaden am Fahrzeug verursacht hat. Das geht aber über die Versicherung.
Eben. An die Leute die schreiben, die HH hätte Hauptschuld, lest bitte mal den Artikel.
Demnach wird im Normal zu 2/3 die Verantwortung dem autofahrer aufgebürdet. Vorausgesetzt, beide Seiten haben keine gravierenden Fehler gemacht.
Das ist aber der Fall: Der Autofahrer hat nicht geblinkt, und nicht richtig geschaut, ob alles frei ist (Vorausgesetzt, der Hund war grundsätzlich gut sichtbar und nicht versteckt hinter einem Busch oder so).
Sollte Leinenpflicht bestanden haben, gleicht sich das event. wieder aus.
Derm Artikel zufolge sollte also dem Autofahrer zumindest 2/3 der Kosten zulast gelegt werden können. Sollte am besagten Ort keine Leinenpflicht für Ihren Hund bestanden haben - hierzu könnte sich die TE vielleicht mal äußern - würde sich die Verteilung noch weiter zu Ungunsten des Autofahrers verschieben, da dann nur dieser Fehler gemacht hätte.