Alles anzeigenHier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
In der freien Wirtschaft - bei Verbeamteten weiß ich halt nicht Bescheid, wie da die Besonderheiten sind - ist es so:
AN stellt Arbeitskraft zur Verfügung, AG lehnt ab, AG zahlt die Zeit
Der AG hat aber (meist, kommt auf den Arbeitsvertrag an) das Recht, den AN auch woanders / bei einer anderen, vergleichbaren! Tätigkeit einzusetzen.
Hier hat die verbeamtete Person ja dann anscheinend die Wahl: Tätigkeit woanders oder freinehmen. Da muss er sich wohl entscheiden - oder, wenn das der AG erlaubt, sogar als Kompromisslösung, nur stundenweise freizunehmen.
Vielleicht gibt es einen Personalrat, den er fragen könnte?
Danke dir auch. Ja, wegen dieser Regelung in der freien Wirtschaft hab ich überlegt. Aber genaueres weiß man nicht.
Personalrat... Eher nicht geeignet. Sie arbeiten offiziell ohne Pausen, über die festgelegte Dienstzeit hinaus (wird eben angeordnet) und mit regelmäßigen Verkürzungen der Schutzfrist (ja, wird eben angeordnet).
Na ja, Augen auf bei der Berufswahl bzw in welchen Bundesland man sich verbeamten lässt.