Bist du dir sicher?
Denn bei Fuß gehen und von anderen ablenken lassen, bezieht sich ja auf das Können des Hundes und hat, in meinen Augen, nichts mit dem Halter zu tun.
Vor allem da man die Prüfung ja auch mit einem Fremden Hund ablegen kann.
Das steht auf der Seite des landes Niedersachsen.
ZitatDie Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.