Beiträge von MayaMütze

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    Oh my gosh. Das Essen im Süden ist der Hammer. Louisiana creole style food. Ich habe noch kein Restaurant hier in D gefunden, dass auch nur ansatzweise an die Küche dort rankommt. Dann ein echtes BBQ, pulled pork....

    So, genug leckeres off topic :lol:

    Na danke, jetzt habe ich richtig Bock auf ne Tailgate Party mit BBQ...und Zuhause erwartet mich eine Scheibe Vollkornbrot und ein Pfirsich Joghurt :lol:

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    "3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen "Hundeprüfstelle" erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3). "
    D.h. jede bisher Abgelegte Hundeprüfung gilt als ungültig. Totaler Schwachsinn in meinen Augen.

    §4.5

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    Sachkundig zur Hundehaltung ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeit verfügt, einen Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Näheres regelt die Rechtsverordnung gemäß § 2 Abs. 4. Eine Ausbildung zum/zur DiensthundeführerIn von Bundes- und Landesbehörden wird als Nachweis der Sachkunde anerkannt. Dasselbe gilt für eine in einem anderen Bundesland erworbene, gleich- oder höherwertige Prüfung. [...] Vorhandene Prüfungen wie z.B. als BegleitundeführerIn werden als bestandene theoretische und praktische Prüfung bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes anerkannt


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    "4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1)."

    §4.1

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    Wer einen Hund hält, muss über die erforderliche theoretische Sachkunde verfügen. Als Nachweis der Sachkundeprüfung erhält der/die HundehalterIn einen Hundeführerschein, dermitzuführen ist. Die Sachkunde ist vor Anschaffung des Hundes zu erwerben bzw. bei bestehenden Hundehaltungen nach entsprechender Bekanntmachung durch die zuständigen Behörden abzulegen.


    So ist es heute schon in Niedersachsen.

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    "7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5)."
    Diskriminierung hoch 10. Ich kenne genug Jugendliche die sich mehr Gedanken um den Hund und die Führung dessen machen, als ein Erwachsener.

    §4.8(1)

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    das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht über eine von den Erziehungsberechtigten beantragte Ausnahmegenehmigung und die erforderliche Sachkundenachweise verfügt.

    Die Zeitung hat sich alle reißerischen Themen rausgesucht.
    Zu mal vieles schon genauso in der aktuellen Verordnung steht.

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    Dass man den Hund nur noch mit so einem Schein führen darf finde ich auch bescheuert. Man denke mal an die Tierheimhunde mit freiwilligen Gassigängern - wenn da jeder erst mal nen teuren Schein machen muss, macht das doch keiner mehr. Auch muss jeder in der Familie den dann haben, oder nicht? Und wenn da ein 16 Jähriger dabei ist, darf er den gar nicht führen, weil zu jung...
    Also da find ich es in NDS besser, wo der HALTER den Schein machen muss, also 1x pro Hund ausreicht.

    Nirgends steht, dass man pro Hund einen Schein macht, sondern vor Anschaffung des ersten Hundes.
    Und genauso ist es in NDS jetzt auch.

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    Und was jagen mit Menschenverträglichkeit zu tun hat versteh ich auch nicht ganz...

    §2.2(3)

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    Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrollierbar Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen.


    Das ist für mich etwas anderes als jagen. Zumal Jagdhunde sowieso von diesem Gesetzesvorschlag ausgenommen sind.

    Wenn man die Vorschläge noch etwas zu Ende denkt, dann wird es der NDS Hundevordnung sehr ähneln.

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    Ach es gibt so viele tolle Orte die ich mal besuchen möchte. :ua_holy:

    Ich kann euch auch sehr den Norden von Florida (dort habe ich gelebt) rüber nach Louisiana empfehlen.
    Wunderschöne kleine Orte immer am Golf von Mexiko entlang. :D


    Unser Sommerurlaub hat dieses Jahr schon im März (aber ohne Hunde) stattgefunden. Wir waren 2 Wochen in Indien.
    Jetzt im Sommer ist die Hauptarbeitssaison von meinem Freund, deswegen werden wir uns vor allem an Rennstrecken und Autoveranstaltungen aufhalten.
    Eventuell machen wir noch einen Kurzurlaub auf Rügen oder an der S-H Ostsee.

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    Das Ganze ist ein Entwurf, und von daher noch lange nicht Gesetz.
    Ich kenne das aus der Aquaristik, dass der Dachverband (hier VDA) Gespräche zum angedachten Verbot von Exoten gesucht hat und Anregungen weitergegeben hat.
    Tut der VDH sowas auch?

    Ansonsten steht es doch jedem frei, sich (sachlich und vernünftig) mit den Grünen in Berlin in Verbindung zu setzen und seine Verbesserungsvorschläge zu übermitteln, inkl. Begründung und Verweise auf den VDH und die Rassevereine.

    Beim Leinenzwang in Wäldern könnte man z. B. auf das Urteil des OVG Münster (nur für NRW in NRW) hinweisen: http://www.zvr-online.com/gesamtuebersic…nzwang-im-wald/

    Immer nur draufhauen bringt nichts, bringt lieber konstruktive Kritik ein!

    :gut:

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    wenn ich das jetzt so schräg durch lese, darf ich also ohne Hundeführerschein / sachkundenachweis wenn das gesetzt durch kommen sollte egal im welchem bundes land keinen hund mehr so einfach zu mir nach hause hollen und oder gassi führen ??

    so ganz verstehe ich das nicht jetzt

    das so genannte listen hunden speziele auflagen haben und es in manchen bundes länder ne 20/40 regelung gibt ist mir klar

    aber muss ich jetzt angst haben das mein lang ersehnter hunde traum wo erst spätesdens nächstes jahr in erfüllung gegen kann denn rhein runder fliest??.......

    Dies ist nur ein Vorschlag zur Änderung der Berliner Hundeverordnung.
    Es ist sehr viel aus der Hundeverordnung Niedersachsens übernommen worden.
    Natürlich gibt es ein paar Punkte, die fraglich sind.

    Deine Angst kann ich aber nicht verstehen. Wieso solltest du jetzt deinen Hundetraum nicht verwirklichen?

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    Komisch, das ist der einzige Punkt, den ich OK finde. Gefährlich ist ein Hund, wenn er schon mal auffällig geworden ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
    Bisher gilt er ja aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich.

    Richtig verstanden.
    Eigentlich ist dieser Gesetzesentwurf wie fast alle Listenhundeverordnungen in Deutschland, nur das er für alle Rassen gilt.

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    Große Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde mit mehr als 40 cm Schulterhöhe.

    Wie geschrieben, den Punkt kann ich auch nicht verstehen.
    Dennoch finde ich den Gesetzesentwurf pauschal nicht schlecht.
    Ein paar Änderungen sollten noch gemacht werden. Aber im Großen und Ganzen muss ich mich seit Kauf meines Hundes an solche Regelungen in ganz Deutschland halten.

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    Wie man für so einen Entwurf auch nur im Entferntesten sein kann (ich habe den Entwurf komplett gelesen), ist mir schleierhaft. Sippenhaft/Generalverdacht, Überwachung ohne Ende und noch mehr Einschränkungen dadurch sind gar nicht mehr möglich. Das ist NDS-Praktik verschärft. Es wird ja sogar über die Einziehung des Hundes nachgedacht, sollte ein Halter den Test nicht bestehen. Alleine das!
    Dann soll die Zucht so geregelt werden, dass Hunde nach Verträglichkeit gezüchtet werden müssen (bei manchen Rassen ist das unmöglich bzw. gegen deren Gebrauch!), Upps-Würfe haben in ein Tierheim zu kommen, etc.

    Wer bitte will so ein Gesetz haben, nur damit die Liste abgeschafft wird? Im Endeffekt hat dann so gut wie jeder einen Listenhund, dessen Tier höher als 40 Zentimeter ist. Plus eine Dauerüberwachungmöglichkeit der Behörden über Transponder, so wie das angedacht ist.


    Nein, eine Chip-Pflicht gibt es noch nicht (solange man nicht in NDS wohnt) - das finde ich sogar schon ekelerregend, obwohl mein Hund gechippt ist. Welche Pflicht soll es denn noch geben?

    Ich frage mich gerade, ob du den richtigen Gesetzesentwurf gelesen hast oder den hetzerischen Zeitungsartikel.