ZitatLass Dir das vom Sachbearbeiter schriftlich geben.
Demletzt gab es hier einen Thread, der allerdings wegen des nun laufenden Verfahrens gelöscht ist, in dem es darum ging, dass eine Halterin nicht wusste, dass sie einen ListenHund besaß und dieser vom OA beschlagnahmt wurde. Sie hatte also keine Möglichkeit, die Genehmigung nachträglich einzuholen sondern kam oft jetzt darum, dass ihr Hund wieder aus dem Tierheim zurück zu ihr kommen darf.
Also ohne schriftliche Stellungnahme des Sachbearbeiters, dass ihr die Erlaubnis erst nachher einholen dürft, würde ich diesen Hund nicht holen
Das war eine ganz andere Ausgangssituation. Der TE hat "höchstens" einen Kat. 2 Hund.