Ich wusste nicht, dass es auf solche Fragen keine Antworten gibt. Krass. Der Tenor ist doch immer, dass Hunde in Deutschland so arg eingeschränkt seien. Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")
Gut, dann gibt es die halt nicht. Habe ich jetzt kein Problem mit, hatte mich nur interessiert.
'gefahrdrohendes Anspringen' von Hunden ist mir als Wortlaut bis jetzt so noch nicht begegnet, ich überlege auch schon ne Weile, wo man das hinstecken könnte.
Kann es sein, dass sowas in einem Landeshundegesetz steht?
Bei uns im Bundesland ist es so, dass es ne Ermächtigung gibt für 'Polizeiverordnungen Hunde'. Ich nehme an, in solchen Verordnungen kann es dann diesbezügliche Regelungen geben. Ansonsten fällt mir im BGB und StGB nix ein.
Aber das sind dann Landesgesetze (Polizeirecht ist grundsätzlich Landesrecht) und gelten dementsprechend auch nur in dem jeweiligen Bundesland. Da müsste man dann also noch mal genauer schauen, was da so drin steht.
Habe auf die schnelle mal gegoogelt und für mein Bundesland nur was gefunden bzgl Kampfhunde. Aber kann natürlich sein, dass es da noch was anderes gibt.
Ansonsten schließe ich mich den anderen an. 