Kann ich mir auch nicht vorstellen. Es würde ja bedeuten, daß Welpen, die mit Stummelrute geboren werden, eingeschläfert werden müßten.
Und das Einschläfern von gesunden Welpen ist auch in der Schweiz nicht erlaubt.
Ihr braucht in der Schweiz einen Nachweis das der Hund so geboren wurde.
Wir hatten im letzten Jahr einen Fall mit einem kleinen Chimixwelpen mit Stummelrute, der Interessenten aus der Schweiz hatten. Der Kleine wurde zwar in unserer Auffangstation geboren, aber das reichte den Schweizer Behörden nicht als Nachweis. Es brauchte ein Röntgenbild auf dem der Schwanzwirbel zu sehen ist und ein Attest das es ein Geburtsfehler ist. Evt. hätte man dann eine Genehmigung bekommen, das wir uns als Verein aber zu teuer und unsicher.
Ich hatte hier auch schon einen Zwergschnauzer mit einem abgeschnittenen Ohr in Pflege - auch er durfte nicht in die Schweiz vermittelt werden. Da hätten wir eine medizinische Indikation nachweisen müssen.
Ich denke es ist halt schwierig das zu unterscheiden. Wenn ich bedenke wieviele kupierte Dobermänner in Deutschland noch rumlaufen, ob die alle aus dem Tierschutz kommen ?