Der Hund, meiner Nachbarin (zugegeben ein wahrer Drachen
(die Nachbarin - nicht der Hund) ), ist auch mal mit Pefferspray attakiert worden und meine Nachbarin hat eine Ladung mit abbekommen. (Das Kind das daneben stand, zum Glück nicht)
Resultat: Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Sprayerin, die auch verurteilt wurde u.a. wegen grober Fahrlässigkeit.
Der Richter argumentierte, dass man davon ausgehen muss, dass auch unbeteidigte Personen von dem Spray in Mitleidenschaft gezogen werden können. (Wie ja auch hier der Fall war)
Silke, die sich auch ohne Spray und Fremdmittel zur Wehr setzen könnte
und demjenigen der meine Hunde besprühen würde, den Arsch aufreissen würde.