Beiträge von RedPaula

    Ich verstehe deinen Wunsch nach Urlaub.

    Aber, von dem, was du geschrieben hast, würde ich nicht fahren.

    Ich würde jeden Tag mit meinem Hund genießen wollen und für ihn da sein.

    Fährst du in den Urlaub, wirst du höchstwahrscheinlich, gedanklich eh nicht abschalten und den Urlaub in vollen Zügen genießen können.

    Bleibe bei deinem Hund und genießt die Zeit zusammen, sie braucht dich jetzt.

    Diese jetzige Zeit, die Zeit, die verbleibt, ist wichtig und sie kommt irgendwann nie wieder. Nutze sie.

    Deinen Urlaub kannst du irgendwann nachholen, vielleicht später, vielleicht bald.

    Ich persönlich würde mich nicht daran stören, wenn jemand meinen Mülleimer zur Kotentsorgung (Tüte) benutzt.

    Es schreibt aber niemand an seine Mülltonnen : Benutzung für Jedermann.

    Von daher sollte man fremdes Eigentum respektieren.

    Wäre mir deutlich lieber, als den Haufen liegen zu lassen.

    Das entfernen sollte für jeden HH selbstverständlich sein, wie auch die korrekte Entsorgung.

    Allerdings landen hier freitags (zu Fuß ins Büro und gleichzeitig Leerungstag der Restmülltonnen) durchaus volle Kotbeutel in noch nicht geleerten Mülltonnen die am Straßenrand zur Abholung bereitstehen. Mein schlechtes Gewissen hält sich da echt in Grenzen.

    Naja, wenn jeder so denkt, dann stehen die Deckel bald offen, die Tonnen werden schwerer, die Fliegen kommen im Sekundentakt, echt lecker für die Müllmänner.

    Könnte dann wiederum nach ärger für die Besitzer riechen, die ihre Tonnen ordnungsgemäß raus stellen. Im schlechtesten Fall, lassen die Müllmänner die Tonnen stehen.

    Diese Tonnen sind gekauft/gemietet. Diese Bewohner zahlen für die Tonnen, für die Abholung/Entsorgung des Inhaltes. Es ist Eigentum dieser Bewohner. Das entsorgen von Müll in fremden Tonne kann als Besitzstörend angesehen werden und ist verboten. Bei Ahndung kann ein Bußgeld verhängt werden. Würde m.E. unter § 1004 BGB fallen, des weiteren, falls die Tonnen auf dem Grundstück stehen, kommt noch Hausfriedensbruch § 123 StBG hinzu.

    Natürlich möchte man seinen Kotbeutel loswerden und nicht lange mit sich tragen.

    Trotzdem sollte man sich wegen der Bequemlichkeit nicht ungefragt über den Besitz fremder Menschen hermachen und ihn für sich nutzen, nur weil er dort steht. Und auf deren Grundstück zu gehen ist ein NoGo, dann könnte man sich ja auch gleich seine dreckigen Schuhe an deren Fußmatte säubern, weil....die liegt da ja. Ein Kotbeutel wiegt nichts, den kann man ohne weiteres bis zu einem öffentlichen Mülleimer tragen und dort entsorgen.

    Der erste Anstand eines Hundehalters, den Kot entfernen.

    Der zweite Anstand, den Kot bewußt und korrekt entsorgen.

    Sitz, Platz, Bleib. Pfötchen geben. Auf eine Bank springen, wieder runter. Auf der Bank sitz und Platz machen. Über die Bank springen.

    Büschen viel für so einen jungen Hund und so springen lassen würde ich ihn im Wachstum auch nicht unbedingt.

    Auslastung findet nicht nur körperlich statt, sondern auch geistig.

    Einfach erstmal spazieren gehen und ihn auf den Alltag vorbereiten und das Wichtigste beibringen und da gehört Pfötchen geben und über eine Bank springen nicht unbedingt dazu.