Ich habe von Pilzen 0 Ahnung, von daher kaufe ich sie lieber
Sammle ich sie und bereite sie zu, dann hätte ich beim kauen das Gefühl,
ich würde dem Tod in die Finger beissen
Ich habe von Pilzen 0 Ahnung, von daher kaufe ich sie lieber
Sammle ich sie und bereite sie zu, dann hätte ich beim kauen das Gefühl,
ich würde dem Tod in die Finger beissen
9° Hoffentlich komme ich morgen früh mal trocken zur Arbeit
Je nachdem, was du unter "verschlossen " verstehst, sehe ich das anders. Ist das Tor zu, keine Klingel vorhanden, aber nicht abgesperrt und ich kann die Klinke betätigen und rein gehen, gehe ich zur Haustür zum Klingeln. Ist das Tor "abgesperrt ", also mit Schlüssel verschlossen gehe ich wieder, da ich sonst einbrechen würde. Aber die Klinke eines Garten- oder Hoftores betätigen ist hier zu Glück das normalste der ( heilen) Welt.
Verschlossen/ abgeschlossen, nicht verschlossen/offen.
Verschlossen, du müsstest rüberklettern = Hausfriedensbruch
Nicht verschlossen, du gehst normal durch das Tor zu der Türklingel = kein Hausfriedensbruch.
So ist die Rechtssprechung.
Mich würde interessieren, wo ich die Urteile nachlesen kann, in denen es Ärger gab, wenn ein Hund jemanden gebissen hat, der unbefugt ein Gründstück betreten hat.
Auch auf dem eigenen Grundstück hast du die Fürsorgepflicht. Du haftest für Schäden, die dein Hund an Tier und Mensch begeht.
Gefährdungshaftung §833 BGB.
Hinweisschilder wie, Vorsicht vor dem Hund, betreten verboten, betreten auf eigenen Gefahr u.s.w. umgehen dieses Gesetz nicht und sind irrelevant.
Selbst, wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, dann bist du in der Haftung.
Der Einbrecher hingegen wird nur wegen Hausfriedensbruch belangt, falls eine Anzeige erstattet wird.
Das kann auch bei ungenügenden Aktivitäten vorkommen.
Ich sträube mich sehr dagegen
Das kann ich verstehen, passt irgendwie nicht wirklich
Ich denke, das dein Hund ziemlich unter Strom steht.
Beschreibe bitte mal euren Tagesablauf.