Beiträge von RedPaula

    Eigentlich rate ich den Leute, habt Geduld, lasst den Hund erstmal ankommen und sich eingewöhnen.
    Aber, hier handelt es sich um einen RasseMix der es in sich hat,
    du hast Hoftiere und ein kleines Kind.
    Der Hund lässt sich jetzt schon nicht anfassen. Durch dein Kind wirst du kaum die Möglichkeit haben, mit dem Hund an seinem Problem zu arbeiten. Du wirst nur aufpassen müssen, das er dein Kind nicht abschnappt und deine Tiere jagt.

    Mein Fazit zu deinen geschriebenen :
    Es wäre unverantwortlich dir zu raten, das du den Hund behalten sollst.
    Dieser Hund gehört in erfahrene Hände, die Zeit, Geduld und keine Kinder haben. Leute, die sich ausgiebig mit diesen Hund beschäftigen können, vertrauen aufbauen und ihn erziehen.
    Ja, ich denke diesen Hund bekommt man wieder in die richtige Bahn, aber für dein Leben ist er nicht geeignet.

    Bringe diesen Hund schnellstmöglich zurück.

    Du hast einer Privatperson unterstellt, sie hätte sich der Unterstützung von Schwarzarbeit strafbar gemacht. Diese Privatperson ist die TE!

    Unterstellt habe ich schonmal gar nichts.
    Eher geschrieben, das sie sich vor Meldung schlau machen soll.
    Wer bewusst Schwarzarbeit unterstützt, indem er als Kunde zahlt,
    macht sich strafbar.

    Habe Dich gefragt, ob das in Deutschland obligatorisch ist, eine Quittung verlangen zu müssen. MUSS MAN? Macht man sich schuldig, wenn man keine verlangt

    Bei einigen Zahlungen sollte man schon eine Quittung verlangen.

    Wie jetzt? Dann geht es doch auch die TE nichts an. Wieso muss sie dann eine Quittung einfordern? Wozu soll das gut sein? Die TE selbst kann doch damit nichts anfangen. Eigentlich was für den Papierkorb ... (auf Seiten der Privatperson TE)

    Meinst du nicht, das man sich erkundigen sollte, ob man seinen Hund einen Gewerbebetreibenden gibt oder unter der Hand an eine Person, die sich unter der Hand Geld verdient.
    Ich möchte lieber Gewerbebetreibende unterstützen, die es beruflich machen.

    Du hast gesagt, dass sie das hätte müssen

    Das habe ich nicht geschrieben, was drehst du hier schon wieder die Worte um.

    denn weil sie es nicht getan hätte, fiele das unter Unterstützung von Schwarzarbeit ... sie solle sich erkundigen, ob man ihr daraus einen Strick drehen könnte.

    Ja, sie soll sich erkundigen, ob es an dem ist. Nicht das sie sich ein Eigentor schiesst.
    Was ist daran jetzt so schlimm, sich vorsichtshalber zu erkundigen und sich abzusichern ?

    Nu ... glaub mir ... irgendwie bist Du heute nicht so bei der Sache ...

    Wenn du meinst :ka:

    Die TE bringt den Hund in diese Tagesstätte, die Sitterin hütet den Hund nicht in den Privaträumen der TE, sondern in ihren eigenen.

    Und das ist auch gewerblich. Sobald für Leistung bezahlt wird, ist es eine Tätigkeit.

    ob die Sitterin auch brav ihre Einnahmen versteuert.

    Ob sie das macht oder nicht, das geht mich nichts an.
    Mich interessiert nur, ob mein Hund dort gut aufgehoben ist, ob die Sitterin Hunde führen darf, hat sie eine Versicherung, hat sie Erfahrung und die Räumlichkeiten.
    Macht sie das gewerblich, dann kann und darf sie mir auf Wunsch eine Quittung über meine Zahlung ausstellen.
    Da die Sitterin mehrere Hunde hütet, gehe ich von einer gewerbsmässigen Tätigkeit aus.


    Du Ei

    Nun denn ..... :( :

    Muss man einen Beleg haben (also ich nehme im Supermarkt auch nicht immer einen mit, erwarte jedoch, dass die Umsätze deklariert werden).

    Ein Supermarkt ist keine Privatperson. Der Kassenbon wird angeboten, auf dem ist alles ausgewiesen.
    Alles legal, ob man den Bon mitnimmt oder nicht.


    Ist doch ein bisserl anders, als bei der Putzperle zu Hause, denke ich. Es handelt sich ja nicht um eine Anstellung.

    Doch. Erledigt sie gegen Bezahlung arbeiten im Haushalt, also handelt es sich um eine Anstellung.

    Wenn man einen Hund in eine Hundetagesstätte bringt (und nicht der einzige damit ist), dann dürfte man doch davon ausgehen, die Einkünfte werden angemeldet. Fragt doch niemand nach einem Gewerbeschein ... nirgendwo ... ist man der Hüter und Kontrolleur seiner Mitbürger?

    Viele verdienen sich als Hundesitter illegal Geld. Da gibt es schon einige schwarze Schafe.
    Darf diese Person denn auch rechtlich als Hundesitter tätig sein ? Hat er den nötigen Schein und die Versicherung ? Führt er Buch über die Einnahmen ?

    Wie geschrieben, ich würde mich da vorher schlau machen, bevor es eine Retourkutsche gibt und man selber mit drin hängt.

    ist man der Hüter und Kontrolleur seiner Mitbürger?

    Mich interessieren die Mitbürger kaum, muss jeder selbst wie weit er sich bewegt.
    Wenn es um meinen Hund geht und die Absicherung und Führung, ja, dann bin ich Kontrolleur und möchte Gewissheit wem ich Paula anvertraue.

    @Xsara

    Klickst du auf den Namen, kannst du sehen seit wann er bei E*ay Kleinanzeigen angemeldet ist und kannst sehen, ob er selber Anzeigen drin hat. Wenn er Angebote eingestellt hat, kannst du sehen wo er ca. wohnt.
    Auf die Anfrage selber würde ich auch nicht reagieren. Zu Not kannst du den auch rechts oben blockieren.