Ich würde erst mal sehen, ob ich tatsächlich rechtlich was in der Hand habe, bevor ich die Tür zu den Nachbar von außen zumache und wirklich nichts mehr für den Hund tun kann. Die TE schreibt selbst, der Hund sieht gesund aus und der Zwinger ist groß genug. Sie kann natürlich ne Videokamera aufstellen um ne 24h Aufzeichnung zu machen, damit bewiesen werden kann, daß der Hund Stereotypien zeigt und tatsächlich nie da raus kommt. Aber ob das wiederum legal ist...?
Vielleicht muß man einfach mal verstehen, daß wir Gesetze haben, gegen die verstoßen werden muß, bevor man belangt werden kann. Das Amt da hinzuschicken ist ein Risiko. Es kann helfen, wenn die Besitzer mit sich reden lassen und der Kontrolleur ein anständiger ist. Es kann aber auch nach hinten losgehen.
Edit: Wenn die TE das Risiko eingehen möchte und ihr egal ist, was aus dem Hund wird, wenn das Amt keine Handhabe hat, dann soll sie es melden.
Dieser Hund zeigt durch das einsperren und mangels Kontakte krankhafte Symptome.
Irgendwann wird der Hund verkümmern und er gibt sich auf.
Man sollte sich schlau machen und alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Ja, ich bin dafür, das dieser Haltungszustand gemeldet wird.
Man hat nichts zu verlieren, man kann aber etwas gewinnen.