Der Einwand von Minirottweiler war aber sachlich richtig, auch wenn er nicht so sachlich formuliert war ;-). Die Firma darf einem zwar MAL einen Gutschein geben, aber für solche Sachleistungen gibt es eine Obergrenze von läppischen 44 EUR im Monat. Und für Gutscheinwerte, die darüber hinaus gehen, sind leider ganz normal Steuern und Sozialabgaben fällig. Guckstu: Benzingutschein
Ich kenne die Bestimmungen, da ich selber AG bin und wir damit auch schon gearbeitet haben. Und natürlich ohne irgendwas am FA vorbei zu schleusen. Und ich schrieb ja auch nicht dass der Inhalt nicht stimmt, sondern der Ton
Ich habe mit den Gutscheinen nur eine Möglichkeit aufgezeigt, nicht mehr und nicht weniger.
Das es Richtlinien gibt die einzuhalten sind weiß der AG von (ich weiß nicht mal mehr wer hier nach den Überstunden fragte) sicher auch. Damit muss man sich als AN mMn nicht unbedingt auskennen. Meine Anmerkung zielte darauf ab, dass der Fragensteller das seinem Chef vorschlagen kann. Was die in deren Geschäft dann draus machen klären die dann schon miteinander. Ich glaube nicht, dass wir das Steuerrecht hier vertiefen müssen, nur um Überstunden zu vergüten. Der AG weiß dann schon was wie geht und wie nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass wir natürlich alle am liebsten möglichst viel aus Sonderzahlungen für uns direkt heraus holen wollen, darf man auch nicht vergessen, dass die Steuern die wir leisten in Endeffekt auch wieder zu uns zurück kommen. So sehe ich das immer (oder versuche es zu sehen, ist ja nicht so als würden mich die Abgaben nicht auch mal nerven).