Außerdem hat Cerridwen recht :
Es ist eh verboten.
ZitatNach der bundesrechtlichen Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001 besteht für die in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-4 genannten Hunde seit dem 01. September 2001 ein Zuchtverbot.
Außerdem gilt für alle in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannten Listenhunde ein Einfuhr- und Verbringungsverbot nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Bundesgesetzes vom 12. April 2001 (Hundeverbringungs- und – einfuhrbeschränkungsgesetz).
Quelle: http://www.polar-chat.de/wiki/Hundeverordnung_Hessen
Hättest Du nach bestandenem Sachkundetest aber eigentlich wissen müssen