Mind. zwei mal, da ich halb frisch, halb Trockenfutter füttere. Wenns dann noch nen Knochen gibt, wird der zur dritten Mahlzeit.
Als es noch nur TF gab, hab ich das nur morgens gefüttert, weil ich dachte, er macht sonst nachts einen Haufen (kam vor, wenn ich abends gefüttert hab, hing aber anscheinend eher mit seiner ganzen Magen-Darm-Problematik zusammen, denn jetzt füttere ich ja auch morgens und abends und es ging noch nie was in die Wohnung).
Beiträge von tamstar
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Ich hab auch richtig gewählt, aber trotzdem erkenne ich keinen Unterschied zum Staff. Gibt es da überhaupt einen Unterschied oder ist das die gleiche Rasse in den verschiedenen Zuchtvereinen ?
Hier...die rechten beiden sind für mich eine Rasse http://pitbulltraining101.com/wp-content/upl…ull_Terrier.gif
Großer Schweizer und Retriever ? Ähm...ja.
Den Boerboel hätte ich auch als irgendwas Pittiges eingeschätzt. -
Zitat
das versteh ich nicht.
Wir haben unseren Vermieter damals auch vorher um Erlaubnis gefragt und uns dann erst den Hund angeschafft (ging auch nicht anders, da wir die schriftliche Erlaubnis im Tierheim vorlegen mussten). Hätte er nein gesagt hätten wir uns keinen Hund angeschafft bis nicht die Wohnsituation entsprechend gewesen wäre.
Du hälst doch auch selber Hunde, warum dürfen das nach Absprache also auch nicht die Mieter? Du hast doch als Vermieter das Recht, dem einen die Hundehaltung zu erlauben und dem anderen nicht, wo ist da das Problem?Vielleicht gehts eher um so ne "Ich mach die Welt wie sie mir gefällt" Einstellung die hier so ein bisschen mitklingt und die den Vermietern sicherlich das Leben schwer macht ?
Zitathuhu :)
dies ist eigh nämlich nicht in unserer wohnung erlaubt. jedoch gibt es doch dieses wundervolle gesetz das KEIN vermieter einem bewohner verbieten KANN einen hund zu halten .
wie sieht das bei euch aus ? habt ihr erfahrungen mit diesem thema gemacht ?:)
und wenn ja ..wie genau ist das abgelaufen ? .. wie schnell ?^^
welche komplikationen gab es ? -
Ich bin noch (*hoff*) unzufrieden.
Prinz zieht, wenn er nicht total müde ist schon noch sehr viel.
Stehenbleiben wirkt bei ihm nicht.
Jetzt gerade üben wir mit Klicker am Kurzführer (für die 10min zum Freilauf, sonst wärs zu anstregend für ihn) das klappt schon etwas besser, aber auf längeren Leinengängen (zB in die Stadt, hier ist ja überall Leinenzwang) mach ichs nach wie vor so, dass Prinz zB rechts läuft, die Leine hinter mir lang läuft und ich sie in der linken Hand halte.
So bremst er sich automatisch aus, wenn er zu weit vor geht und es gibt nicht dieses "Arm geht nach vorne, also hat der Hund wieder 10cm gewonnen, also Erfolgserlebnis durch ziehen". Das Ausbremsen ist unter Umständen schon ein kräftiger Ruck, das merkt er auch ziemlich schnell, dass das doof ist. Wenn er dann anständig läuft wird natürlich kräftig gelobt.
Aber er merkt auch sofort, wenn die Leine wieder normal vor/neben dem Körper ist und zieht wieder, daher ist der dauerhafte Lerneffekt noch nicht da, den erhoffe ich mir vom Klickern. -
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Dann bleibt er bei ihr. Ich stehe dann zur Urlaubsbetreuung zur Seite oder wenn irgendetwas unvorherbares passiert. Ist das sehr schlimm für den Hund?Das denke ich nicht, solang sie sich jetzt auch schon regelmäßig um ihn kümmert, mit ihm trainiert und alles.
Mein Hund hat anfangs nur auf mich gehört, weil auch nur ich mich mit ihm beschäftigte, wenn mein Freund dann mal mit ihm spazieren ging, wars schon schwierig, garnicht gings, wenn er ihn führen sollte, ich aber dabei war. Als Prinz dann mal 6 Wochen komplett bei ihm war, hat er hinterher nicht mehr auf mich gehört und ich war Luft
Zwei Tage wieder bei mir und alles war wieder beim alten -
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Angemeldet wird er auf ihren Namen,aber wir werden uns alle drei um den Hund kümmern. Sie würde ja auch gerne selbst hier schreiben, aber sie hat es nicht so mit dem Internet. Es ist auch mein Traumhund, sie kannte ihn nur vor mir, da sie alleine mit ihm spazieren war.
Ah. Und wenn du dann ausziehst ?
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Ist es denn dann dein Hund oder der Hund deiner Mutter ? Irgendwo hast du geschrieben es sei IHR Traumhund ?
Die Frage hat nicht wirklich einen tieferen Sinn bezüglich Verhalten/Erziehung, ich bin nur neugierig -
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Schau mal auf das Beitragsdatum hinter dem April, das war von 2012 :)
Tatsache
Dann vergiss den Teil -
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Ich habe die Futtersorten alle mind. 3 Monate probiert
Ähm, du hast seit dem Beitrag von April (lass mich rechnen, 7 Monate ?) 11 Futtersorten durch. Kartoffel hast du nach einer einzigen als unverträglich abgestempelt (jetzt gehts aber plötzlich wieder
). Dose hast du anscheinend auch nicht länger ausprobiert (da sollen wohl viele Hunde erstmal dünner machen. Ich erklär mir das so: das Wasser, das der Körper nicht gewohnt ist, muss ja irgendwo hin
)
Ja, es gibt Leute, die ihren Hunden jedes Futter vorsetzen können, mischen und wechseln so oft sie wollen und es geht ihnen gut, das heißt aber nicht, dass du (oder ich btw
) das bei unseren Hunden auch können. Da dauerts eben, bis der Hund sich drauf eingestellt hat. Ich habe auch noch nicht das perfekte Futter gefunden (meiner macht immer breiige und bestialisch stinkende Haufen), aber jetzt hat er wenigstens mal Output, den man aufheben kann und den man nciht aufwischen muss. Ansonsten gehts ihm sowieso immer gut (auch bei richtigem Durchfall). Von daher lasse ich ihn jetzt zur Ruhe kommen und kann dann wieder versuchen Frisches unterzumischen und hoffen, dass ich irgendwann wieder auf die Rohfütterung zurück komme. Ganz langsam...
Kaltgepresstes Futter soll wohl im Allgemeinen auch größere Haufen machen und oft nicht vertragen werden.
Ich würde jedenfalls nicht mehr so viel rumprobieren.
Vielleicht hilft es auch einfach 1/4 Trockenfutter im Büro zu geben, damit er nicht bricht und zu 3/4 abends kochen. Vielleicht reicht das schon, dass er mit Schuppen nicht solche Probleme hat. -
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Ganz nebenbei würde ich doch gerne mal wissen, ob sich hier alle ganz sicher sind, dass der §6 der TierSchHuV tatsächlich auf dieses zeitweise, nicht regelmäßig über das gesamte Hundeleben verlaufende "Unterbringen" in einer solchen Box unter 6qm anwendbar ist. Also ob eine solche Box im Sinne dieser Verordnung einen Zwinger darstellt, auf den sie anwendbar wäre. Denn dort ist z.B. auch folgender Satz zu finden: "Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein." Wenn sie darauf anwendbar wäre, dürfte ich generell in fast keiner Wohnung, die nicht über bodentiefe Fenster verfügt, einen Zwinger aufstellen. Auch das Einsperren in ein Zimmer (auch über 6qm) wäre dann grenzwertig, wenn diese Verordnung auch auf eine räumliche Begrenzung innerhalb der von Menschen bewohnten Wohnung anzuwenden wäre, da in den meisten Wohnungen kein Blick aus dem Gebäude möglich ist. Hat da jemand Ausführungsbestimmungen, verwaltungsvorschriften, Definitionen o.ä. gefunden oder sonst zuverlässige Quellen? Mich interessiert das tatsächlich ernsthaft, versuche seit Tagen was zu finden, gestaltet sich aber als schwierig....
Es ist doch eine absolut regelmäßige Unterbringung, da sie ja jeden Tag arbeitet.
Aus der Verordnung: Abweichend muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.Das heißt für mich, selbst wenn der Hund ja 18 von 24h außerhalb des "Zwingers" ist, muss er die 6m² Bodenfläche haben.
Und mit dem Ausblick aus dem Gebäude ist einfach Tageslicht gemeint. Der Hund kann ja durchaus auch gen Himmel gucken .