Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Tschechien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Tschechien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
Also ich würde ohne Impfung mit dem Hund nicht fahren....wird das kontrolliert an der Grenze..... :runterdrueck:
es gibt eine Ausnahmeregelung für sehr junge Tiere glaube ich...innerhalb der EU: Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
Aber ob das funktioniert?? Und wie?? Keine Ahnung........
Ich würde die TÄ fragen ob sie die Impfung macht und das evtl einfach rückdatiert im Pass....wäre ein Trick, aber vielleicht nicht blöd :licht: