Merlin hat auch ganz lange noch gebrochen. Er verträgt das Antibiotika ganz schlecht. Deshalb hat er nach der letzten OP zusätzlich ein Medikament bekommen, welches den Magen schonen soll.
Beiträge von Waldii
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Zitat
Hab da mal ne Frage......
wie ist das im Wald mit Freilauf....darf man Wauzi dort frei lassen oder besteht Leinenpflicht?Sorry wegen der banalen Frage.....aber ich weiß es tatsächlich nicht

Kommt drauf an wo in Deutschland du dich befindest. In Bayern z.B. dürfen Hunde mit wenigen Ausnahmen auch im Wald ohne Leine laufen. Kann man im Bayerischen Naturschutzgesetz nachlesen. -
Gerade eben das Lieblingsessen der Jungs bestellt: Pansen und Blättermagen
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Das waren bestimmt Euphrasia-Tropfen (Augentrost). Die kann man bedenkenlos auch dem Hund geben. Nur wenn es innerhalb kurzer Zeit nicht besser wird sofort zum TA. Bei Augensachen sollte man nicht zu lange selbst rumdocktern.
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Wenn Du die Box nicht zum Sichern während des Fahren benötigst und das Klappern nicht möchtest, dann gibts ja noch diese Stoffboxen.
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Du könntest ne Gitterbox reinstellen. Die kann man auch in nem anderen Auto bzw. im Urlaub als Schlafplatz (evtl. mit passendem Überzug) etc. verwenden. http://www.zooplus.de/shop/hunde/hun…ransportkaefige
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Ich würde Dir wirklich raten mal beim IRJGV anzurufen und nachzufragen.
Die Gehorsamsprüfung kannst Du nur bestehen, wenn Dein Hund die Übungen auch in Freifolge (also ohne Leine) zeigt.
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Bei Interesse google doch einfach mal nach "IRJGV Prüfungsordnung". Du findest sicher was - auch mit Bildern und genauer Beschreibung.
Da der Hauptclub ein Interesse daran hat, daß die Prüfungen in den Landesgruppen einheitlich durchgeführt werden, kannst Dich auch dort mal erkundigen. Kontaktdaten auf der Homepage vom IRJGV-IDG
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Entweder Du hast die Übungen durcheinandergebracht, oder die Übungsleiter halten sich nicht an die Prüfungsordnung. Mal ganz davon abgesehen daß man die Gehorsamsprüfung nicht auf nem belebten Parkplatz durchführt.
Die beiden "Versteckübungen" sehen folgendermaßen aus:
1. Ablegen mit Abholen. Der Hund liegt im Platz, Hundeführer geht ins Versteck, nach ca. 1 Minute tritt er auf Anweisung des Richters heraus und holt seinen Hund ab (geht also hin, läßt ihn aufsitzen)
2. Absitzen mit Abrufen. Der Hund wird abgesetzt, Hundeführer geht ins Versteck, nach ca. 1 Minute tritt er auf Anweisung des Richters heraus und ruft den Hund in Vorsitz und Grundstellung.
Während beider Übungen läuft der Richter oder eine von ihm beauftragte Person um den Hund herum.Beim "Voraus" muß sich der Hund selbständig (also auf DEIN Kommando hin) von Dir lösen und geradeaus (evtl. auf ein Hilfsmittel wie Leine, Napf, Person etc.) laufen bis Du ihn abrufst. Das Wegführen bzw. Weglocken durch eine andere Person ist nicht erwünscht.
Weiterhin gibts noch die Übung mit dem "Viereck" sowie die Übung in der auch der Laufschritt gezeigt werden muß.
Das sind die Übungen zum Gehorsamsteil.
Was im Verkehrsteil gefordert wird, steht eindeutig in der Prüfungsordnung.
Der dritte Teil der Prüfung ist die Sachkundeprüfung, die in der Regel aber schon im Voraus abgelegt wird. Das Bestehen von dieser muß dem Richter auf den Prüfungsbögen vom Prüfungsleiter (das ist in der Regel der Verantwortliche für die Begleithundeausbildung in der Gruppe) bestätigt werden. -
Ableinen während der Verkehrsprüfung ist lt. Prüfungsordnung nicht vorgesehen. Für den Gehorsamsteil steht nichts weiter in der Prüfungsordnung. Der Teil könnte theoretisch auch auf nem Parkplatz stattfinden. Hab ich aber noch nie gehört. Üblicherweise wird das auf dem Geländer der Ortsgruppe durchgeführt.
Würde mich auch interessieren bei welcher Gruppe Du bist.