ganz simpel:
Penne arrabiata (mit Tomaten aus der Dose)
und wie täglich, gemischten Salat
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Penne arrabiata (mit Tomaten aus der Dose)
und wie täglich, gemischten Salat
reine Werbung, ich kenne es nicht
https://www.wrightsock.ch/de/ratgeber/wr…AhoCwsYQAvD_BwE
gibt es bestimmt auch mii .de statt .ch
Ich habe das Problem, daß ich mir bei einem bestimmten Paar Schuhe die linke Ferse in Höhe der Achillessehne aufreibe, dazu zwei Fragen:
- Ich reagiere allergisch auf Pflaster, auch auf die sensitiv-Pflaster -> was kann ich tun, um die Wunde zu verschließen?
- Habt Ihr Tipps, wie ich das Aufreiben vermeiden kann? Ich habe schon den Bereich "geknetet", um es weicher zu machen.
auch auf spezielle Blasenpflaster?
Dreikönigskuchen gibt es in der CH am Dreikönigstag ![]()
Ist aus etwas gesüssten Hefeteig, 6 Brötchen um das mittlere Teil, in einem Brötchen ist eine Plastikfigur (Ersatzweise getrocknete Bohne, Nandel oder kleine Münze).
Wer dieses Brötchen erwischt darf die mitgelieferte Kartonkrone aufsetzen.
Morgen gibt's Rotkohl mit Apfel und Maroni.
Dazu Kartoffeln, naja, die halt einfach weil diw von heute übrig sind.
ACC ist auch das, was ich empfehlen würde, und sich etwas bewwgen, wenigstens gen Kopf, da scheint sich bei mir das Zeugs doch etwas zu lösen.
Ich persoenlich finde 'bewilligungspflichtig' gar nicht schlecht. Ja, es kann dann richtig dumm laufen. Kann es immer. Aber vom Grundsatz her gefaellt mir das. Da fallen dann sehr sicher sehr viele Volldeppen raus, die meinen sie brauchen Rasse x, weil Y.
Ich habe nichts über Kriterien für eine Bewilligung gefunden.
Bisher habe ich nur gesehen, dass man einen Auszug aus dem Strafregister und den Sachkundenachweis (gilt wohl für alle Hunde) vorlegen muss. Ist das ausreichend oder gibt es weitere Kriterien?
Außerdem darf immer nur ein Hund einzeln geführt werden.
soweit ich weiss, ist es wirklich nur Strafregister. Allenfalls kann wohl ein Verbot erteilt werden, wenn 'problematische' Vorfälle in der Hundehaltung bekannt sind, die aber nicht strafbar waren.
Also für fast alle Menschen kein Problem.
Ich bin sehr oft im Tessin, auch sehr gerne in Hundeauslaufgebieten, (die Tessiner sind irgendwie lockerer), es gibt da ähnliche Rassen, wie hier.
Im Tessin sind DSH etc nur bewilligungspflichtig, es gibt sehr viele. Meines Erachtens mehr als hier in Zürich.
Die Rassen vom Typ II sind in Zürich jedoch ganz verboten.
Die jetzige Zürcher Rassentypenliste II (also verbotene Hunderassen) umfasst seit 2010 folgende Hundetypen:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten).
Da gab es bei der Umsetzung keine Probleme, von Denunziation habe ich nie erwas gehört.
Jetzt kommt halt der Rottweiler dazu.
Kurspflicht, Chippflicht und Registrierungspflicht gilt für jeden neu gekauften Hund.
Gemüsesuppe von gestern, heute mit Tortellini und einigen TK-Erbsen
Jou, und gemischter Salat