Beiträge von Bellini

    Bei Deinem Problem greift die Tierschutz-Hundeverordnung aber auch noch mit anderen Paragraphen...

    Der Link zur Quelle ==> Tierschutz-Hundeverordnung

    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden /* (Canis lupus */ f. familiaris).
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    § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
    .......

    (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
    .......

    § 4 Anforderungen an das Halten im Freien

    (1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

      1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
      2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.


    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund

      1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
      2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

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    § 8 Fütterung und Pflege
    (1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
    (2) Die Betreuungsperson hat

      1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
      2. die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
      3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
      4. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.

    Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

    Kleiner Tipp zur Anbindehaltung, wie das auch heißt.

    Der Link zur Quelle ==> Tierschutz-Hundeverordnung

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    § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung

    (1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
    (2) Die Anbindung muss

      1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
      2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
      3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

    (3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
    (4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
    (5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
    (6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
    (7) Die Anbindung ist verboten bei

      1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
      2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
      3. einer säugenden Hündin,
      4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.

    Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

    Zitat

    seh ich das richtig oder hab ich mich vertan :?:

    total durcheinander und dankbar für jede Hilfe :blume:
    mocabe

    Nur mal eine kleine Zusammenstellung für die Resorption in die Haut oder den Körper des Hundes. Die besten und genauesten Informationen liefert meiner Meinung nur die Schweizer Datenbank des Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie, Universität Zürich, kann ich nur empfehlen.

    Advantix…

      Nach Applikation der Lösung erfolgt eine rasche Verteilung auf der Hautoberfläche des Hundes. Beide Substanzen sind auf der Haut und in den Haaren während rund 4 Wochen in einer wirksamen Konzentration vorhanden. Es konnte nur eine sehr geringe Absorption der Wirkstoffe nachgewiesen werden.


    Scalibor…

      Deltamethrin wird kontinuierlich vom Halsband in das Fell und den Haut-Fettfilm abgegeben. Von der Stelle des direkten Kontaktes breitet sich der Wirkstoff über die gesamte Hautoberfläche aus. Deltamethrin wird durch die Haut nicht resorbiert.


    Exspot…

      Nach der Applikation verteilt sich der Wirkstoff, unabhängig von Grösse, Fellänge und Fellstruktur, innerhalb von 24 Stunden über das Fell und die Haut des Hundes. Durch seine spezielle Aufbereitung wird exspot® lediglich in die oberen Hautschichten resorbiert.


    Frontline…

      Nach Anwendung bildet sich auf dem Fell des Tieres ein Konzentrationsgradient von Fipronil, ausgehend von der Applikationsstelle in Richtung der peripheren Zonen (Lumbalzone, Flanken). Mit der Zeit nehmen die Fipronilkonzentrationen im Fell ab und erreichen 56 Tage nach der Behandlung eine durchschnittliche Konzentration von ungefähr 3 bis 4 μ/g Fell. Diese Langzeitwirkung beruht auf der Einlagerung von Fipronil in den Talgdrüsen und deren kontinuierlichen Abgabe mit dem Talg auf die Haut.
      Beim Hund ist der Übergang von Fipronil in die Haut schwach. Fipronil wird zu seinem Sulfonderivat metabolisiert.


    Quelle: Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie, Universität Zürich


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

    Zitat

    Na ja, ich sehe es Analog zu BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006 !


    Na,
    da steht aber ausbilden und trainieren im Tierschutzgesetz. Wenn ich meinem Hund so'n Ding umschnallen will ich ja gar nicht mehr ausbilden oder trainieren. Ist also schwammig und wenn Du es analog zum obigen Urteil sieht ist es nicht rechtskräftig. Müsstest Du schon einen Musterprozess anstrengen und der Richter es im Urteil so begründen.

    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

    Zitat

    Wir verwenden und vertrauen auf Advantix ... die Chemiekeule wirkt gegen ...

    - Flohbefall
    - Zecken
    - Schmetterlingsmücken
    - Stechmücken

    Wie alle Spot-Ons ist auch das nach 1 - 2 Tagen "wasserfest" ...

    RtR

    Wenn der Hund es verträgt, finde ich es bis jetzt am besten. Es killt die Biester nicht nur, sondern vergrault ihnen auch schon das Stechen, Beißen und Saugen im Vorfeld. :gut:

    :freude: Horden von Zecken verlassen angeeckelt in einem Schweigemarsch meinen Hund :freude:

    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

    Zitat

    Sorry, aber da muss ich dir widersprechen. Ich bin konsequent. Wie bereits geschrieben: Wenn er wieder aufsteht und auf den Besuch losstürmen will, schick ich ihn wieder zurück auf seinen Platz, das läuft so lange, bis er da ruhiig liegen bleibt und ich ihn dann wieder zu mir nehme. Sobald er wieder anfängt den Besucher anzubellen, muss er wieder zurück auf seinen Platz. Es ist halt nur immer wieder nervenaufreibend, wenn er sich mal nicht so schnell beruhigen will, dann muss ich ihn erstmal eine zeit lang auf seinem Platz festhalten, bis er verstanden hat, dass er sich nicht auf die Person "stürzen" darf.


    Das Ganze was du da machst hat in meinen Augen nichts mit vernünftiger Erziehung zu tun. Wenn Besuch kommt muss er sich verziehen, Du musst ihn auch noch festhalten. Puuuh..., ganz schön verfahren.

    Ich hab das ein bisschen anders gemacht, im Ergebnis, wenn's schellt bellt er heute einmal und setzt sich dann in den Flur. Nach öffnen der Türe riecht er nach Aufforderung einmal wer da kommt und dann geht er. Wichtig für mich, das er sich irgendwo hinlegt wo er nicht im Weg ist.

    Ich bin nicht der Meinung, dass man ihn für's nichtbefolgen in seine Ecke schicken muss. Die Ecke soll was friedvolles und sicheres für ihn sein.

    In der "Lernphase" wurden die ganzen Aktionen belohnt, ein Mal bellen, direkt belohnt bevor er ein zweites Mal bellen konnte. Dann direkt belohnt wenn er sich irgendwo ohne Störung der Gäste hingelegt hat.

    Obwohl Belini schon 6 Jahre war als ich ihn bekam macht er das heute super. Übungen liefen allerdings vom ersten Tag als er bei mir war.

    Tja, dann pack's mal an, es gibt viel zu tun...

    Gruß

    Herbert & Bellini :D

    Ich würde die b...... Tierschutzdame oder den Verein mal in einem ruhigen lieben Brief diese Sachen mittteilen und Kostenübernahme oder als wirklich letzte Möglichkeit anteilige Kostenbeteiligung einfordern.
    Hast Du eine Schutzgebühr bezahlt?
    Hast Du Zeugen für die falschen Aussagen?
    Wenn sie absolut blocken und du Beweise und Zeugen hast, lass anklingen, dass es im Sinne des Hundes ist dass du leider damit an die Öffentlichkeit gehen musst.

    Immer freundlich und höflich, auf keinen Fall aufregen. Gespräche nur mit Zeugen dabei führen.

    Gruß
    Herbert & Bellini :evil: