Ich arbeite beim Sozialamt und bearbeite theoretisch solche Anträge auch. In den 8 Jahren, die ich in dem Bereich arbeite, hatte ich 1 solchen Fall, den ich abgelehnt habe, weil Antrag nicht zeitnah genug gestellt. Kam auch keine weitere Rückmeldung des KH zu. (Mittelgroße Ruhrgebietsstadt) Nur Mal so zur Einordnung.
Obdachlose können ja auch durchaus im SGB II oder XII Leistungsbezug sein und dann auch krankenversichert.