Beiträge von kaham

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    Es wird behauptet, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde hätte der VDH auch im Alleingang geschaffen, es wird ignoriert, daß das die Verordnung zum Halten von Hunden (Teil des TschG) § 10 vorschreibt, der VDH dem also Rechnung tragen mußte.

    Ja, das war mein Fehler.
    Aber so lässt es den VdH ja noch viel schlechter im Licht stehen. :)
    Aber soll mir recht sein. ;)

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    Es wird tunlichst ignoriert, daß der VDH in seiner ZO die Fremdzucht zur Verbesserung einer Rasse erlaubt. Nur haben die Vereine und ihre Züchter sich an ein wissenschaftlich begleitendes Programm zu orientieren. Das ist mühsam und kostet Zeit und Geld.

    Und es wird andererseits ignoriert, dass Theorie und Praxis sich bisweilen unterscheiden. Was richtet der Richter da usw.

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    Nächste Forderung nur zuchttaugliche Hunde dürfen ausgestellt werden. Traurig sähe es dann in den Ringen aus.
    Neufundländer müßten z. B. gar nicht ausgestellt werden. Hier sind zur Zuchtzulassung ausschließlich die gesundheitlichen Untersuchungen und die Zuchtzulassungsprüfung (von 2 Spezialzuchtrichtern durchgeführt) erforderlich.
    Kommen wir zum finanziellen Aspekt, mit "einer handvoll" Hunden kann ich keine Ausstellung finanzieren. Hallen kosten Geld, Richter kosten Geld usw. usf.

    Also geht es doch ums Geld, was sonst so gern bestritten wird.

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    Natürlich wissen wir nur das, was uns die Medien erzählen. Ihr könnt doch aber auch nicht einfach nur von uns verlangen, dass wir uns zu jedem Thema zuerst mal jahrelang einlesen bevor wir überhaupt unsere Meinung posten dürfen???

    Dazu möchte ich gerne noch loswerden, dass ich selber eine recht gute Meinung von VdH-Züchtern (und keine neg. zu Züchtern allmein) hatte, bis ich einige Züchter kennenlernte und ein bisschen das Geschehen verfolgte. Da ging's dann etwas bergab mit der Meinung. Bezogen auf Bullterrier. Und in dem Sinne, dass Zugehörigkeit zum DCBT oder GBF (und damit VdH-Verein) keine Garantie ist, sondern dass man eben doch auch da gut hinschaun sollte.

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    Ich hatte lediglich angemerkt, dass es doch schön wäre, wenn der VDH eine Art Gütesiegel darstellen könnte und bedauert dass dem eben nicht der Fall ist.

    :gut:

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    Die Rassehundezuchtvereine sind für die Züchter und deren Hundehaltung verantwortlich. Nicht der VDH.


    Das sind diese Sätze, die ich so liebe. Keine Ahnung von den Aufgaben des VDH, aber drauf hauen.

    Es wird auch von den Mitglieder der RZV mit der "VdH"-Zucht geworfen. Kennen einach mehr Leute als das Buchstabenkürzel des Zuchtvereins - denke mal, dass das der Grund ist. Ebenso wie mit FCI-Zugehörigkeit geworben wird.
    Sogar bei den Gesetzen ist es wurschtegal, welcher RZV da aufm Papier steht, es zählt VdH- bzw. FCI-Zugehörigkeit.
    (S. zB Frankreich)

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    Wie gesagt mir gefaellt es nicht, wieviel Macht die RZV (bzw. deren Vorstaende) haben, dass der VDH nicht eingreift/eingreifen kann und es kein 'Schlichtungs'-Organ zw. Zuechter und RZV bzw RZV/Zuecher und VDH gibt.

    Das oeffnet leider die Tuer fuer Verhalten, dass mAn das letzte ist und auch fuer Wege in der Zucht die keiner braucht.

    :gut:

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    Eben, der VDH kann im Grunde nur die RZV abmahnen, wenn ein Züchter eines RVZ, wie beispielhaft geschrieben, seine Hunde und Welpen im Verschlag hält.

    Er könnte sich auch an das zuständige Vet-Amt wenden und etwas Pressearbeit machen, in der Hoffnung, etwas zu bezwecken. Ist das das Standardvorgehen mittlerweile?

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    Da ich einen Retriever habe (allein diese Bezeichnung Retriever umfasst 6 sehr unterschiedliche Rassen) weiß ich, dass noch ein bisschen mehr als Apportieren und Wasserfreude dazugehört. Und wenn man das unbedingt möchte, soll man einen Curly Coated nehmen, ist auch lockig, wasserliebend und hat sogar noch den Vorzug, nicht gleich alle Fremde abknutschen zu wollen :p

    Der hat aber nicht so ne nette Farbe. :p
    (Oder gibt es die in blond?)

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    Ein Gutachten, daß leider nicht in Konsequenz umgesetzt wurde, genau wie der Besitz eines kupierten Hundes.

    Dinge, die man aber nicht dem VDH, sondern dem Gesetzgeber anlasten muß.

    Noch einmal hoffentlich ganz deutlich zu verstehen:
    Beim Kupierverbot ging der VdH deutlich über die gesetzliche Vorschrift hinaus.
    Das führt das Argument ad absurdum, dass dem VdH aufgrund mangelnder gesetzlicher Vorschriften bzgl. Gesundheitsdefiziten die Hände gebunden seien.

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    Und was hat eine Entzündung der Zwischenzehenhäute mit dem Phänotyp oder dem Wesen des Hundes zu tun?

    Bullterrier neigen zu Hautproblemen, um nicht zu sagen, dass sie sie gepachtet haben.
    Insbesondere die Füße der Bullis sind mitunter eine Katastrophe.

    Es ging ja gerade darum, dass behauptet wird, dass auf der Ausstellung offensichtliche Gesundheitsprobleme nicht einfach übergangen werden.
    Wenn's Dich glücklicher macht, weil Du halt nicht siehst, so das Problem bei obigem Bsp ist:
    Es wurden auch AmStaffs nicht des Ringes verwiesen, die die Zahnspange vorm Ring rausbekamen und danach wieder rein. Ich wusste bis dato nicht mal, dass es das gibt.

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    Stell dir vor, ich habe meinen Hund drei Tage nach der Herzultraschalluntersuchung ausgestellt. Leider war der TÄ der Rasierer ausgerutscht, so daß er eine deutlich sichtbare kahle Stelle im Langhaar hatte.

    Birnen und Äpfel und so...

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    Im TschG steht eindeutig, ohne wenn und aber, das Kupierverbot , ausgenommen Hunde in jagdlicher Verwendung.

    Besitzen darf man dennoch, also wäre auch eine Ausstellung in D in Ordnung. Erst recht, wenn der Hund aus dem Ausland angereist kommt.
    (Aber vielleicht scheut man den Vergleich mit den kupierten Kollege bei einem nicht-deutschen Richter. Bei den AmStaffs wurden noch lange die z.B. in Frankreich kupierten Ohren deuscher Hund bevorzugt. Gab sogar eine Petition von Züchtern unkupierter Hunde.)

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    Wo aber ist Qualzucht eindeutig beschrieben? Der Qualzuchtparagraph ist so wischi-waschi ausgelegt, daß er eben nicht greift.

    Naja, es gibt ein Qualzuchtgutachten. ;)

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    Folglich kann er im Gegensatz zum Kopierverbot auch nicht auf Ausstellungen in Deutschland angewandt werden, vom Rassestandard ganz zu schweigen.

    Nach dieser Logik dürften kupierte Hunde immer noch ausgestellt werden. Es ist nicht illegal daran, einen kupierten Hund zu besitzen.