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Ja, das war mein Fehler.
Aber so lässt es den VdH ja noch viel schlechter im Licht stehen. :)
Aber soll mir recht sein.
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Und es wird andererseits ignoriert, dass Theorie und Praxis sich bisweilen unterscheiden. Was richtet der Richter da usw.
ZitatNächste Forderung nur zuchttaugliche Hunde dürfen ausgestellt werden. Traurig sähe es dann in den Ringen aus.
Neufundländer müßten z. B. gar nicht ausgestellt werden. Hier sind zur Zuchtzulassung ausschließlich die gesundheitlichen Untersuchungen und die Zuchtzulassungsprüfung (von 2 Spezialzuchtrichtern durchgeführt) erforderlich.
Kommen wir zum finanziellen Aspekt, mit "einer handvoll" Hunden kann ich keine Ausstellung finanzieren. Hallen kosten Geld, Richter kosten Geld usw. usf.
Also geht es doch ums Geld, was sonst so gern bestritten wird.
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Natürlich wissen wir nur das, was uns die Medien erzählen. Ihr könnt doch aber auch nicht einfach nur von uns verlangen, dass wir uns zu jedem Thema zuerst mal jahrelang einlesen bevor wir überhaupt unsere Meinung posten dürfen???
Dazu möchte ich gerne noch loswerden, dass ich selber eine recht gute Meinung von VdH-Züchtern (und keine neg. zu Züchtern allmein) hatte, bis ich einige Züchter kennenlernte und ein bisschen das Geschehen verfolgte. Da ging's dann etwas bergab mit der Meinung. Bezogen auf Bullterrier. Und in dem Sinne, dass Zugehörigkeit zum DCBT oder GBF (und damit VdH-Verein) keine Garantie ist, sondern dass man eben doch auch da gut hinschaun sollte.
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Ich hatte lediglich angemerkt, dass es doch schön wäre, wenn der VDH eine Art Gütesiegel darstellen könnte und bedauert dass dem eben nicht der Fall ist.
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Es wird auch von den Mitglieder der RZV mit der "VdH"-Zucht geworfen. Kennen einach mehr Leute als das Buchstabenkürzel des Zuchtvereins - denke mal, dass das der Grund ist. Ebenso wie mit FCI-Zugehörigkeit geworben wird.
Sogar bei den Gesetzen ist es wurschtegal, welcher RZV da aufm Papier steht, es zählt VdH- bzw. FCI-Zugehörigkeit.
(S. zB Frankreich)
ZitatWie gesagt mir gefaellt es nicht, wieviel Macht die RZV (bzw. deren Vorstaende) haben, dass der VDH nicht eingreift/eingreifen kann und es kein 'Schlichtungs'-Organ zw. Zuechter und RZV bzw RZV/Zuecher und VDH gibt.
Das oeffnet leider die Tuer fuer Verhalten, dass mAn das letzte ist und auch fuer Wege in der Zucht die keiner braucht.
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Er könnte sich auch an das zuständige Vet-Amt wenden und etwas Pressearbeit machen, in der Hoffnung, etwas zu bezwecken. Ist das das Standardvorgehen mittlerweile?