Voraussetzungen für die Einreise in die EU
Hunde, Katzen und Frettchen aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt müssen von einem Heimtierausweis begleitet werden, der den Bedingungen des Anhang III, Teile 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entspricht.Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Darüber hinaus muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt.
(Quelle BMEL)
Bei Reisen innerhalb der EU sagt das BMEL folgendes:
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die ab 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)).
Wenn man den Link folgt, sind die Musterausweise identisch.
In der gesammten EU Verordnung steht nirgends eine Verpflichtung, einen importierten Hund einen blauen Ausweis zu verpassen (Regelung/Fristen).
Und so läuft mein islandischer Islandhund seit nunmehr 8 Jahren mit seinem isländischen Impfpass, der allerdings auch die Chipnummer und die Tollwut eingetragen hat munter durch die EU.
Mein US-amerikanischer Islandhund habe ich zügig einen EU Ausweis ausstellen und die alten Impfungen eintragen lassen, da wie in USA üblich der Hund nur einzellne Zettel als Impfnachweis hatte. Und mit der Zettelwirtschaft bin ich nur einmal, bei Sturm, mit 3 Hunden, 3x Impfausweis und 3x Meldebescheinigungen zur Kontrolle gestanden.
Umschreiben hätte ich auch bei Ihr nichts gemusst. Für neue Impfungen hätte ich auf jeden Fall einen EU Ausweis gebraucht, da sie ja ausser Zettel nichts hatte.