Hallo Luanova,
bei mir in der Versicherung steht es nicht drin. Fänd ich auch quatsch, weil passieren kann ja schließlich auch vorher schon etwas.
@Fisch, klar, im Zweifelsfalle zahlt erstmal die Versicherung. Aber die wollen das Geld logischerweise vom Schadensverursacher wiederhaben. Wenn der nicht fehl gehandelt hätte, wäre ihr Versicherungsnehmer schließlich nicht verletzt und hätte Leistung in Anspruch nehmen müssen. Dafür gibt es dann die Unfallbögen, die beim Arzt ausgefüllt werden.
Ein banales Beispiel. Ein Mann (privat versichert) wurde bei uns am See von einer Inline-Skaterin umgefahren. Resultat: Zwei Rippenbrüche. Die junge Frau war nicht haftplichtversichert, die private Krankenversicherung des Geschädigten weigerte sich zu zahlen, weil dafür die Versicherung der jungen Frau zuständig sei, bzw. wenn sie nicht versichert ist, sie selbst.
Da die junge Frau aber kein Geld hat, bleibt der Mann nun auf Röntgen- Arzt- und Krankenhauskosten sitzen, weil alle mit den Schultern zucken.
In diesem Falle ist es ein Mensch gewesen, genausogut hätte es ein nicht versicherter Hund sein können.
Liebe Grüße
Ella