Beiträge von Micki...

    Zitat

    Hm mein Mann hat unseren ersten Hund gekauft und mir dann geschenkt und trotzdem finanziert er diesen Hund. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, bekommt er den Hund, weil er ihn gekauft hat, weil es über die Schenkung keine Zeugen gibt, obwohl ich in allen anderen Unterlagen eingetragen bin und die meiste Zeit mit dem Hund verbringe.
    Nur mal so als Beispiel für das ganze wirr warr und das es eben nicht nur allein auf den Kaufvertrag ankommt.

    Nun dennoch MUSS dein Mann beweisen, dass es kein "geteiltes Sorgerecht" (ihr wisst was ich meine) gibt. Wenn er den Hund haben will MUSS er beweisen, dass der Hund alleing ihm gehört und du rein gar nichts mit ihm zu tun hast. Das hat nichts mit Kaufvertrag, Steuern etc pp zu tun. Es sei denn natürlich du gibst freimütig den liebgewonnen Hund her, dann ist es völlig egal.

    Zitat

    Ja sehe ich auch so.
    Die Argumentation der Anwältin ist imho reichlich wirr, relevant finde ich nur den letzten Abschnitt und daraus die Passage:
    ...(da) Ihr Ex-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Die TS kann aber Alleineigentum nachweisen, der Kaufvertrag wurde allein zwischen ihr und der Frau geschlossen, nicht zwischen ihr, dem Ex-Freund und der Frau. Das muss sie dann auch nicht schriftlich nachweisen, das können beide Parteien (TS/Frau) so bestätigen.

    Jep genau so! :gut:

    @ Katandoggy ich sehe sehr gute Chancen für dich. ;)

    Nicht nur du bist in der Beweislast, auch dein Ex. Er muss, wenn er Anspruch erheben will, erst einmal BEWEISEN dass der Hund alleinig ihm gehört- was nahezu unmöglich ist, da ihr zusammen gelebt habt und du ganz offentsichtlich auch viel in den Hund investiert hast. So einfach ist das Ganze nämlich nicht. Es reicht nicht mal eben darauf zu schauen, wer die Steuern zahlt.

    Zitat


    Leider habe ich den Kaufvertrag damals nur mündlich gemacht, ich mußte der Frau, die den Wurf aufgezogen hat (sie ist Eigentümerin des Vaters, ist aber eingesprungen weil der Eigentümer der Mutter nicht in der Lage war, sich um die Welpen zu kümmern) versprechen, die Hündin-falls ich sie aus wie immer gearteten Gründen nicht mehr halten kann, an sie zurückgebe!
    Nun müßte ich wissen, was alles in so einem Kaufvertrag drinstehen muß???
    Die Frau ist schon informiert, und hat nichts dagegegen, den Vertrag zu unterschreiben, ganz im Gegenteil, denn ihm hätte sie die Welpin damals bestimmt nicht gegeben!

    In diesem Falle bist du der Eigentümer.

    Habe mal einen Fall ausfindig gemacht, wo ganz offentsichtlich der Mann den Welpen gekauft hat, der Hund aber anschlie0end von der Frau erzogen wurde, nach der Trennung lebt dieser nun seit 6 Monaten ganz bei der Frau- laut Kaufvertrag ist es aber der Hund des Mannes. Die Anwältin schrieb dazu folgendes:

    Zitat

    Maßgeblich ist insbesondere nicht, wer im Kaufvertrag steht oder den Hund bezahlt hat. Dies ist im deutschen Recht allenfalls ein Indiz für den Eigentumserwerb. Entscheidend ist, wer das Eigentum erwerben sollte. Dem Verkäufer kommt es auf die Person zumeist nicht an. Insofern richtet sich die Feststellung des Eigentumserwerbs in den meisten Fällen nach dem Willen des Leistungsempfängers.
    Insofern ist der Wille Ihres Ex-Freundes bei der Entgegennahme des Hundes entscheidend. Ihr Ex-Freund hat dabei seinen Willen bzw. das Alleineigentum zu beweisen. Dies ist meist nur schwer möglich, da bei Gegenständen, die während des Bestehens einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft worden sind, zumeist von dem Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen wird und somit auch der Wille dahingehend ist, gemeinsam Eigentum zu erwerben.

    In Ihrem Fall ging die Kaufentscheidung wohl von beiden Partnern aus, da beide sich die Welpen zusammen angeguckt und für einen entschieden haben. Ferner finanzieren Sie nunmehr die laufenden Kosten des Hundes. Auch dies stellt ein Indiz dafür dar, dass auch Sie Eigentümerin werden sollten und wollten. Dagegen spricht indes die Tatsache, dass Sie bei Übergabe des Hundes tatsächlich getrennt waren. Da Sie sich jedoch schnell wieder versöhnt haben und die Grundentscheidung für die Anschaffung des Hundes von beiden gemeinsam getroffen wurde, meine ich, dass mehr Argumente für Miteigentum beider Parteien sprechen.

    Da davon auszugehen ist, dass Sie gemeinsames Eigentum erworben haben bzw. Ihr E-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Ich sehe gute Chancen, denn so ist es bei euch ja auch.

    Zitat

    Er ist aus steuerlichen Gründen als Besitzer eingetragen, aber ich weiß mittlerweile, daß der Besitzer nicht der Eigentümer ist!
    Eigentümer ist derjenige, der den Hund gekauft hat, und daß bin ich

    So sehe ich das auch. Es geht hier schließlich auch um ein Lebewesen und wenn ganz offentsichtlich ist, dass du das Tier gekauft hast und es dein "Eigentum" ist, ist es egal, ob er zahlt. Es geht hier nämlich auch um das Wohl des Tieres, selbst wenn Tiere vor dem Gesetzt erst einmal als Sache gelten. Ich denke dein Freund hat keine Chance. Ich such mal was raus, was dies noch bestätigt- einen Moment Geduld bitte.

    Für beide 35€? Ja die Dame ist tatsächlich günstig- wobei soviel mehr nimmt meine Mutter auch nicht. Und es kommt auch darauf an wie groß und wie intensiv die Hunde zu scheren waren. Zwischen 15€ und 30€ pro Hund. Für deine Polly hätte sie sicher nur 15€ genommen, aber ihr Stammkunde (ein Briard der sich von niemandem bürsten und pflegen lässt und an den ebenfalls nur meine Mutter ran darf, nichtmal der eigene Besitzer) ist so anstrengend und schweißtreibend, dass sie unter 30€ bei ihm nicht rauskommt. Aber der Besitzer zahlt freimütig, er weiß um die enorme Arbeit bei diesem Hund. Aber viel Geld im Vergleich zu der Arbeit ist es nicht.