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Diese Aussage ist falsch!Wenn ich mir heute einen CD-Player kaufe, garantiere ich dir, daß ich ihn
morgen zurückgeben kann und mein Geld zurückbekomme!Der Umtausch ist gesetzlich geregelt und bei Kleingeräten wird üblicherweise
kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht.Der Vertrag kommt zustande, indem ich das Gerät aus dem Regal nehme
und an der Kasse bezahle.Dafür erhalte ich dann nur den Kassenbon.
Da wir immer noch nicht den genauen Wortlaut des Vertrages kennen, ist
alles, was hier bisher dazu geschrieben wurde, reine Spekulation!
Das wollte mir die Themenstarterin nicht beantworten und das hat nichts mit den Abgabegründen zu tun.
Wie soll man da Antworten auf die Anfangsfrage?