Also beim ersten Teil geht alles, nur Leinenführigkeit ist bei meiner so ne Sache, muss
Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug provoziert. Im Bedarfsfall kann der Richter eine andere Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des Halters muß der Hund die von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen.
Was soll denn das???
Ohren, Zähne und Pfoten kontrollieren;
dem Hund einen Maulkorb anlegen oder ihm die Schnauze zubinden;
dem Hund ein Spielzeug oder Futter wegnehmen.
Der Halter zeigt, das er seinen Hund so kontrollieren kann, daß eine zweite Person den Hund anfassen kann.
Das geht gut
Bei den öffentlichen Grünanlagen wäre es bis auf zwei Dinge kein Problem und zwar:
Halter geht mit angeleintem Hund, Kinder kommen und wollen den Hund streicheln.
(Kinder sind nicht so Alanas Ding wenn sie auf sie zukommen, wenn sie hingehen kann ist es in Ordnung)
Eine Fremdperson geht direkt auf den Hund zu und versucht, freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund aufzunehmen.
Im Leben nicht....
Ausser ich schmipfe ![]()
Innerstädtischer Bereich wäre kein Problem, nur ohne Leine an anderen Hunden vorbei weiss ich nicht da ich das nicht mache. Wenn ein anderer Hund kommt, kommt meine an die Leine.
EDIT: Die BH haben wir sehr gut bestanden und die ist ja ähnlich