Zitat
Da da keine Leinenpflicht herrschte und Deine Hündin "nur" einen großen Schreck bekommen hat, auf welcher Grundlage soll der Hund jetzt ordnungswidrig gehandelt haben und ab jetzt bitte schön mit Maulkorb an die Leine?!
Fragendguck...nach mehreren Beissvorfällen und das mit einem DSH??!?
Ich führe selber einen DSH, mit lieblichen Flappöhrchen noch dazu von seiner Rottweiler -Mutter ( damit mir niemand Rassen -Voreingenommenheit oder so unterstellt..
)
Aber ..fürs selbe Geld läge die Hündin jetzt schwer verletzt in der Tierklinik..?!?
Wäre vor Panik weggerannt , unter ein Auto, Menschen verletzt/ tot dabei...?
is doch egal, was bei passiert letztendlich, eine Hund, der " so" auf andere abgeht, der ist eine öffentliche Gefahr!
Es gibt Gesetze darüber, dass Hunde SO zu führen sind, dass sie niemanden gefährden.
Leinenpflicht oder Päng!
Ich würde den Hundehalter aufsuchen und ihn fragen, ob sein Hund von ihm privat oder dienstlich gehalten wird, damit ich weiß, WELCHEN der möglichen Amtswege ich gehen muss...
.so ganz neutral und freundlich hervorgebracht ....
Wenn er negativ reagiert oder die Auskunft verweigert, würde ich mich zuerst ans OA wenden.
Sollte doch ein vernünftiges Gespräch zustande kommen, prima, umso besser.
Aber ich würde schon deutlich machen, dass ich nicht gewillt bin, weitere Attacken auf meinen und andere Hunde hinzunehmen .
Wir haben auch so einen Fall hier im Dorf , auch ein DSH , auch ständig unangeleint, mit nem kleinen Hund dabei, der DSH greift alles an, was in die Nähe kommt.
Unserer hat zum Glück inzwischen was dagegenzusetzen ( als Junghund wurde er angefallen durch den DSH und nur unser sofortiges und entschlossenes Eingreifen ( mein bärenstarker Mann war glücklicherweise mit dabei, allein mit mir wäre unser Hund wahrscheinlich verloren gewesen, die HH kam " später" dazu und sagte nicht viel ...) haben wir ihn unverletzt da rausholen können!
Ein Polizeihund ist eine Waffe und ist mit genau der gleichen Sorgfalt " aufzubewahren"!!!
Zumindest MEINE Meinung .... 