Das Rocco ist vom Preis Leistungsverhältnis ganz gut.
Nimm aktuell dann am besten die Junior Sorten mit reis und Gemüse und später dann die Menü dosen oder du gibts die Cassic Dosen mit Rocco Flocken dazu.
Die Cassic Dosen pur finde ich persönlich nicht so gut, weil das pures Fleisch ist und Hunde aber fleischlastige Allesfresser sind, deshalb sollten meiner Meinung nach auch Kohlenhydrate und Gemüse drin sein.
Beiträge von snoopyinaachen
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Das kann man meiner Meinung nicht direkt so sagen. Ist dieses Zitat ein Beispiel um die Leistung zu beschreiben/erklären (damit sich ein nicht Jurist darunter was Vorstellen kann) oder ist dieses Zitat aus der Leistungsvereinbarungen?
Bei der Formulierung die ich gefunden habe sind Personen (also nicht das Tier selbst) versichert. Also ich als Halter eines bestimmten Tieres. Das macht meiner Meinung auch Sinn, denn das Tier zählt ja rechtlich als Sache. Ich als Person bin versichert, meine Familienmitglieder im selben Haushalt (als Person)und wenn jemand unentgeltlich mit meinem Hund Gassi geht (als Person). Das würde aber auch heißen, dass ich auch versichert bin, wenn gegen mich Ansprüche gestellt werden weil jemand anderes nicht schuld ist (Sorgfaltspflicht beachtet) und ich somit in der Haftung bin.
Das ist für mich schon ein Unterschied ob Personen oder nur bestimmte Schäden versichert sind. Ist ja klar, dass eine gewerblich handelnde Person nicht über mich mitversichert ist wenn ein Dritter ansprüche an Sie stellt, aber diese Ansprüche werden dann ja an mich gestellt und ich bin ja als Versicherungsnehmer versichert oder wenn mein Mann verklagt wird dann ist mein Mann ebenso versichert. So würde ich das interpretieren, aber ich bin kein Jurist
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Die Zeilen müsste sich ein Jurist mal genauer anschauen. Haben wir nicht zufällig welche im Forum? -
und zum Fleischmehl auch immer noch das Fett dazurechnen. Fleisch besteht ja auch aus Protein Fett und Wasser...
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ich habe nochmal in meine Unterlagen geschaut, da steht:
Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des VN;
aller sonstigen mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters und/oder (Fremd-)Reiters in dieser Eigenschaftaber das heißt doch nur das diese personen Mitversichert sind, dass heißt wenn jemand ansprüche gegenüber diesen Personen stellt ist das mitversichert.
Aber, wenn jetzt ein Tiersitter die sorgfallspflich beachtet hat und somit der Anspruch der durch mein Tier entsteht an mich gestellt wird, dann ist dann ein Anspruch an meine Person und ich bin doch versichert. Der Ausschluss vom gewerbsmäßigen Tierhürtens sagt doch nur das Ansprüche die an den Tierhüter gestellt werden nicht mitversichert sind, aber da steht nicht, dass Ansprüche die an mich gestellt werden (die passiert sind während sich mein Tier beim Tierhüter befand) nicht mitversichert sind und wenn der Tierhüter seine sorgfallspflichten gewährt hat, dann geht der Anspruch auf mich als Besitzer über und ich bin versichert.
So würde ich das jetzt interpretieren.
Meine Huta verlangt deshalb auch die Vorlage eine Privathaftplicht...
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Hallo Diana M.
Wie das bei den PHV ist weiss ich nicht genau. Vielleicht gibt es einen solchen Passus dort gar nicht.
Aber richtig! Grundsätzlich haftet der Halter (zumindest beim Hund. Und nach $ 833 auch bei anderen Tieren auf Grund der Gefährdungshaftung). Und soweit ist weiss ist bei Hunden auch der Halter=Eigentümer (vice versa).
Bei den mir bisher bekannten Hundehaftpflichtversicherungen (HHV) wurde aber diese Haftung durch die Hundehalterhaftpflicht beim bezahlten Hundesitting mit dem Passus immer ausgeschlossen.
- wie gesagt - ich habe mir das schon mehrmals explizit bestätigen lassen. Sogar heute habe ich von der früheren HHV unseres zweiten Hundes eine eMail mit dieser Bestätigung erhalten.
Als nachvollziehbare Erklärung liefert diese Vers. dann das plausible Argument, dass der Hundesitter dieses Risiko abdecken müsse.
Leider ist das Haftungsrisiko für den Halter bei allen Versicherungen, die der Hundesitter abschließen kann m.E. nicht entsprechend abgedeckt.
Sobald den Sitter kein Verschulden für einen Schaden trifft, weil er der "normalen" Sorgfaltspflicht genügt hat (§ 834 BGB), haftet dessen Versicherungen sicherlich auch nicht und die Haftung landet verständlicherweise wieder beim Halter - aber wegen der bezahlten Sittertätigkeit nicht bei der HHV.
Seitdem weiss ich, was es bedeutet, wenn der Hund sich in den Schwanz beißt.jetzt haben wir aber hier schon wieder unterschiedliche aussagen. Irgendjemand hatte doch hier geschrieben, dass die Tiersitterversicherung nur zahlt wenn die Sorgfallspflicht eingehalten wurde. Du schreibst genau dann zahlt sie nicht. Was ist denn jetzt nun? Zahlt sie einfach gar nicht oder wie?
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frag nochmal bei VetConcept nach, aber die sehen original so aus wie diese silbernen Beutelchen beim Menschen Kartoffelpüree (zumindest wenn die nix geändert haben) und die sind meines wissens immer unter Schutzatmosphäre verpackt.
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Ist das Fleisch gewolft? Wenn ja, dann nicht für das Kochen verwenden! Das sind die Reste die am Huhn ähngen nachdem die Brust usw. rausgeschnitten wurde und deshalb stark Bindegewebshaltig. Normalerweise bin ich dafür dem Hund Reste zu geben, aber nicht bei Krankheit, da gibts Fleisch am Stück gekocht und dann klein geschnitten und einen Schwenk lauwarme Morosupper drüber. Geflügel ist im Supermarkt meist sogar günstiger als im BARF Laden...
Quark usw. würde ich erst geben wenn der Hund wieder gut frisst, zu viele Köche verderben den Brei. Halte das Menü simpel.
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Aber wenn ich meinen Hund zur Betreuung abgebe, dann ist doch der Halter in dem Moment der Sitter und ich "nur" Eigentümer.
Warum besteht immer noch ein Unterschied zwischen Sitter und Hundetagesstätte, wenn auch der Sitter eine Betriebshaftpflicht abschlißen kann und somit identisch versichert ist wie die HuTa?