Beiträge von PinguinEmmi

    Sehr interessante Frage, zumal es ja noch nicht flächendeckend eine Pflicht zur Versicherung seiner Hunde gibt.

    Ich habe dazu etwas im Netz gefunden im Blick auf die vorhandene THV, allerdings ohne Zusatz, dass Gassigeher (nicht gewerbliche) versichert sind. Hier war der Gassigeher in der Pflicht. Ich gehe daher davon aus, dass bei Nichtvorhandensein einer Versicherung ebenfalls der Gassigeher in der Pflicht ist, da er sich zumidenst hätte erkundigen müssen, ob der Hund überhaupt versichert ist.

    http://gassi-tv.de/Tier-und-Recht/Maedchen-Sucht-Gassi-Hund

    Genau Beardie, so ähnlich sehe ich das auch. Die, für die so ein Test gut wäre, die werden eh nicht erfasst, weil sie entweder noch nie in ihrem Leben Hundesteuer gezahlt haben, oder weil sie ihre Hunde schon länger als 2 Jahre mehr als zweifelhaft halten.

    Grundsätzlich finde ich einen Test ja gut, allein der Weg dahin, das gemeinsame Training mit dem Hund kann nur Vorteile für Hund und Halter mit sich bringen. Wenn dann aber so Dinge abgefragt werden wie: Hund muss 15 Minuten an einem fremden Ort bewegungslos verharren, dann hinterfrage ich den Sinn aber ganz deutlich...

    Ich habe jetzt mal mit meiner Mutter telefoniert, da sie ja in NDS wohnt. Sie sagte, dass es dort ab Mitte 2013 wohl zur Pflicht werden soll, zu dem Zeitpunkt hat sie aber auch den Hund bereits 2 Jahre, muss sich dahingehend also keine Gedanken machen. Sie sagte mir auch, was ihr Hundetrainer (selber Tierpsychologe (ATN) ) von diesem FS hält, nämlich relativ wenig. Auch ihm ist er viel zu undifferenziert und verfehlt sMn den gewünschten Effekt.

    Sie selber glaubt auch noch nicht daran, dass sich das wirklich durchsetzen wird. Im Netz finde ich auch überall, zumindest zu dem geplanten H-FS in Niedersachsen, nur immer die Bezeichnung "Sachkundenachweis". Man nennt es Hundeführerschein, im Folgendem wird dann aber immer nur über einen theoretischen Test mit vorangegangenem Kurs (Sachkundenachweis) gesprochen. (einmal hier: http://www.hundefreunde24.de/blog/2310/hund…-niedersachsen/ und auch hier: http://www.haz.de/Nachrichten/Po…ehrerschein-ein, oder für Liebhaber der Trivialzeitungen ;) http://www.bild.de/regional/hanno…83978.bild.html).

    Frage mich jetzt, ob man nun schon anfängt mit etwas Geld zu machen (der echte H-FS) obwohl man ihn am Ende nicht braucht (rein gesetzlich betrachtet). Wer Spass daran hat, und es als sportliche Prüfung sieht, der würde ihn eh machen, ähnlich vllt wie BHPs.

    Meiner Meinung nach bringt dieser Test auch deswegen nichts, weil er am Meisten für die gedacht ist, die verantwortungslos mit ihrem Gefährten und der Umwelt, auf die sie treffen, umgehen. Diese sind jedoch auch meistens nichtmal bereit, ihren Hund ordnungsgemäß zu melden, ergo fielen sie (solange sie nicht auffliegen) raus aus der Datenerhebung.

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    Sehe ich genauso TuskiPuski.
    Zumal mal ja auch die Dinge Trainieren muss. Das heißt, dass du die Situationen suchen musst, dort üben musst, das Risiko eingehen musste, etc., nur um dann einen HF abzulegen und die Dinge nie wieder zu brauchen.

    Genau, und wie sähe es denn dann aus, wenn ich die Situation vor dem Geschäft übe und mein Hund rennt vors Auto, kann ich dann sagen: Sorry, da müsst ihr selber für Aufkommen, ich befand mich im Training zum Hundeführerschein. Ich weiss, ist jetzt überspitzt gesagt, man kann auch mit einer 2. nicht sichtbaren Person im Hintergrund üben etc.. aber nur mal so als Gedankenspiel...

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    Ich habe bei einer Freundin nur mitbekommen, dass sie den Hund füfzehn Minuten vor dem Geschäft liegen lassen musste, der Hund musste dann mal pullern, ist aufgestanden, hat gepullert, hat sich dann wieder hingelegt -> Durchgefallen.

    Das ist jetzt wirklich wahr? Und für die Ausarbeitung dieses Tests wurde monatelang mit angeblich führenden Verhaltensforschern etc daran rumgebastelt? Bin ich jetzt irgendwie völlig querdenkend, wenn ich sage, dass der Test seinen Sinn absolut verfehlt und Unmengen an "unschuldiger" Opfer fordern wird?

    Kann man das wieder als eine reine Geldmacherei werten?

    Ich kann ja verdammt froh sein, dass ich nicht mehr in Niedersachsen wohne.. Bin ja gespannt, wann die dann auf meine Mutter zukommen, die hat jetzt wieder einen Hund, in den letzten 10 Jahren aber keinen gehabt...

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    Oh je ich würde mit Milow auch durch fallen. Was würde denn mit dem Hund passieren? Was passiert wenn der sogenannte Führerschein nicht bestanden wird?

    Manche Sachen finde ich absolut realitätsfremd. Ich würde Milow niemals in eine Situation bringen wo er sich anfassen lassen muss.

    Das kommt noch hinzu: Warum muss mein Hund unangeleint vor einem Geschäft liegen bleiben? Würde ich nie machen, egal wie betonfest mein Hund da sitzen bleiben würde, er bleibt ein Tier, welches unberechenbar ist, zumindest in letzter Instanz.

    Auch würde ich eben nie zulassen, dass Fremde, egal ob erwachsen oder Kind, unaufgefordert auf meinen Hund zugehen, und er sich das gefallen lassen muss (natürlich soll er nicht beissen, aber er muss das auch nicht toll finden).

    Generell finde ich, dass der gesamte Führerschein eher eine Roboter, als einen Hund verlangt, aber möglicherweise wird das auch nicht so krass bewertet, wie es rein von den Anforderungen her den Anschein hat, das weiß ich natürlich nicht. Daher auch meine Frage, welches Verhalten genau nicht toleriert wird, hat da vllt schon einer Erfahrungen gemacht?

    Danke Tanja, das beruhigt mich etwas.

    Ich muss nämlich folgendes gestehen: mein Hund ist übelst freundlich. Dennoch wird er derzeit, nachdem ich mir mal die Prüfungsanforderungen der Hundeführerscheins durchgelesen habe, definitiv durchfallen.

    -Er bleibt nicht unangeleint vor einem Geschäft abgelegt, wenn ich weggehe (habe ich nie getestet, aber weiss ich)
    -Wenn Kinder auf ihn zulaufen und ihn streicheln wollen würde er sich verdammt freuen und wahrscheinlich wackelt dann der ganze Hund
    - sollte eine Fremdperson kommen und Körperkontakt zu dem Hund aufnehmen wollen, wird meiner dieses freudig bejahen


    Kurzum: er würde bei vielem durchfallen. Nicht auf Grund aggressiven Verhaltens, sondern auf Grund gesteigerter Freundlichkeit. Ich weiss jetzt nicht, wie ein Verhalten aussähe, dass es tatsächlich zum Durchfallen führt, also ob der Hund offene Aggression, bzw nervöses Verhalten zeigen muss, oder ob eben die allzu freudige Reaktion meines Hundes bereits reichen würde.

    ich habe leider auch nicht finden können, in welchem Alter der Hund so eine Prüfung machen muss. Meiner ist 1,5 Jahre und wir stecken eben noch mitten in der Vertiefungsphase unserer Erziehung. Er kennt alle Kommandos die verlangt werden, kann sie aber noch nicht in jeder Situation "phlegmatisch" ausüben...

    @hecuda: ich habe gerade hier gelesen:

    http://www.bhv-net.de/index.php?opti…id=48&Itemid=79

    Zitat

    So wie ich weis (NRW) muss der Hund über dich laufen. War dies nicht der fall hast du keinen Hund gehalten musst also den Führerschein machen.

    Jetzt bin ich etwas verwirrt. Nach meinem Kenntnisstand ist ein Hundeführerschein in NRW keine Pflicht.

    Lediglich bei der Haltung von 20/40 Hunden und "Listenhunden" wird ein Sachkundenachweis verlangt, was aber ja nicht mit dem Hundeführerschein zu vergleichen ist, oder bin ich hier fehlinformiert?

    Tamita:

    Ich sagte ja, bzgl Ruhestörung kann man da um diese Uhrzeit sicher etwas machen. Nicht aber bzgl des: Ich hab mich erschreckt, nun müsst ihr zahlen, weil ich hingefallen bin und mir dabei ein Bein gebrochen habe. Ich glaube einfach nciht, dass es dafür eine Rechtsgrundlagegibt.

    Nächtliche Ruhestörung ist ja wieder was ganz anderes, sie ist aber selten Ursache für irgendeine Verletzung.

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    Ich würde das Thema hier gerne in eigener Sache noch mal aufleben lassen wollen:

    Lola hat vor ca. 3 Wochen einen anderen Hund gebissen: Lola an der Leine, wir gehen friedlich unseres Weges, an der Kreuzung kommt uns ein Junge mit Terrier entgegen. Der Terrier ist wie von der Tarantel gestochen auf Lola los (geifernd und nach ihr schnappend), und ist ihr so nah gekommen, dass Lola ihn packen konnte - ich konnte nichts machen, noch kürzer ging meine Leine nicht. Lola hat ihn im Nacken gepackt, kurz geschüttelt und dann aber losgelassen. Der Terrier hat geschrieen wie am Spieß, da hat sich der Junge dann mal in Bewegung gesetzt und seinen Hund geholt. Hund gründlich untersucht, nichts festgestellt ... Leider hatten wir beide weder Handy noch Stift und Papier dabei um Adressen/Tel-Nr. zu tauschen. Ich habe ihm aber meinen Namen genannt. Irgendwie kam mir der Hund aber bekannt vor, und ich habe gefragt, ob der Hund ... heißt. Ja, er war es. Da habe ich ihm gesagt, dass seine Mama mich kennt. So, mit diesem Hund war das nicht das erste Mal, das er so auf Lola losgegangen ist, ist schon öfters passiert, aber jedesmal war Frauchen mit ihm unterwegs und ich habe ihn am Frauchen erkannt und konnte entsprechend reagieren und sie weiß auch, wie ihrer tickt, wenn er Lola sieht. Langer Rede kurzer Sinn: Nun hat mein Mann heute von einer Bekannten erfahren, dass besagtes Frauchen versucht hat, unsere Tel-Nr. rauszubekommen, denn scheinbar hat ihrer doch was abbekommen, sie musste zum TA. Mein Mann hat der Bekannten unsere Nummer gegeben und nun mal abwarten ...
    Wie ist es rechtlich gesehen (wenn sie sich meldet, werde ich den Fall auf jeden Fall meiner Versicherung melden), meiner war an der Leine, der andere hat uns attackiert, Lola sich lediglich gewehrt. Wäre sie nicht angeleint gewesen, wärs vermutlich schlimmer ausgegangen .... Sie lässt es sich einige Zeit gefallen, aber iwann kommt der Tag X und dann reicht es ihr. Ich will jetzt nichts entschuldigen oder so, ist blöd gelaufen, wäre nicht der Junge sondern Frauchen mit ihm unterwegs gewesen, wäre nichts passiert ....

    LG Marion


    Zitat

    "§ 833 BGB
    Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

    Damit wäre dieser Fall ja eigentlich geklärt und der Halter des beißenden Hundes müsste zahlen.

    Nun war aber ja ihrer an der Leine und der gebissene Hund nicht. Kommt da also nicht auch noch die Fahrlässigkeit des anderen zum Tragen? Nach meinem Rechtsempfinden müsste der Halter des Hundes an der Leine dann nämlich nicht zahlen, er hat seinen Hund entsprechend gesichert, der andere nicht. Wenn bei einer Rangelei zwischen zwei Hunden ohne Leine der Halter des zubeißenden Hundes "nur" 50% zahlen muss, müsste er, wenn sein Hund angeleint war der andere aber nicht mMn gar nichts bezahlen- rein rechtlich.