Bin ich voll bei dir. Die entscheidende Frage ist, ob der HH dies regeln kann. Ich erwarte ja gar nicht, dass das ohne Leinenpöbelei oder so abgeht, aber ohne Beschädigung.
Von Einschläfern habe ich nicht gesprochen! WÜNSCHEN würde ich mir einen vernünftigen Wesenstest für den Hund und eine Prüfung, ob die HH den Hund überhaupt wirklich führen kann. Je nach Ergebnis dann eventuell bei ausgesuchten Trainern angeordnete Stunden, durchaus mit Konfrontation des Lieblingsfeindes als Abschlussprüfung. Oder auch in letzter Konsequenz, dass dieser Hund grundsätzlich nur noch von jemand anders ausgeführt werden kann. Ähnlich wie bei dem von dir unten angesprochenen Beispiel des Hundes, mit dem nur noch die Besitzerin ohne Leine gehen darf.
Beim 2. Mal lief der Hund weiterhin ohne Leine. Von sofort kann also keine Rede sein. Und "blöden Unfall" finde ich beim 3. Biss echt nicht mehr angemessen. Der Hund war schlicht und ergreifend nicht ausreichend
Die HH schreibt selbst: "eigentlich sehr friedfertig, obwohl es einpaar Hunde in der Nachbarschaft gibt, die sie nicht unbedingt mag." Klingt für mich nicht unbedingt nach grundsätzlich verträglich. Muss er auch gar nicht sein. Ich finde es einfach ein Unding, dass ein Hund 3 x die Gelegenheit hat, denselben Hund zu beißen. Das ist in meinen Augen nicht mehr überraschend, widrige Umstände oder sonstwas, sondern einfach nur übel fahrlässig.
Der 3. Biss erfolgte trotz Leine. Würde mich daher nicht mehr beruhigen. Und die andere HH offensichtlich auch nicht mehr. Schließlich war Leine oder Maulkorb bereits nach dem 2. Biss vereinbart. Hat den Dritten trotzdem nicht verhindert.
Ich fände eh gut, wenn bei Bißvorfällen viel individueller draufgeschaut wird. Leine und Maulkorb erst mal nur als Sicherung bis zur Überprüfung und dann eben eine Einzelfallentscheidung. Die meiner Meinung nach dann aber auch durchaus bis zum Einzug des Hundes (grundsätzlich gemeint, nicht hier im Einzelfall!) Ist aber wohl einfach nur mein Wunschdenken und vom Aufwand her nicht machbar.