Beiträge von Lunasmama

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    Ich gehe von dem Bundesland aus in dem ich lebe. Den Auszug konntest Du in diesem Thread sehen.

    Im übrigen ist die Gefährdungshaftung (Tierhalterhaftung), der ein Hundehalter unterliegt, bundesweit im BGB geregelt.

    Gaby und ihre schweren Jungs

    Ach, jetzt sind wir auf einmal bei der Gefährdungshaftung? Interessant...mir war so, als hätte dieser Auszug da eher was mit Verwaltungsrecht zu tun...
    Jaaaaa, BGB...kenn ich so'n bisschen...fing im ersten Semester an, vor langer langer Zeit...kann mich vage erinnern...

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    das ist ja das fatale

    es sorgt für Verunsicherung, ja. Andererseits ist es aber ein guter Aufhänger, wenn zum Beispiel dein 3 Monate alter Welpe einen Hundehasser angesprungen hat und dieser deswegen meint, die "Behörden" einschalten zu müssen. In solchen Fällen ist es dann praktisch, dass es da keine feststehende Definition gibt, die womöglich nicht zwischen Welpen und erwachsenen Hunden unterscheidet.

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    Gefahrdrohend heißt auch, ein Mensch könnte durch das Anspringen stürzen und sich verletzen. Er muß nicht gebissen werden. Bei einer Anzeige wird es keine Behörde interessieren, ob der Hund bei der Abwehr verletzt wurde.

    Das stimmt so nicht. Es gibt in diesem Bereich schon keine bundeseinheitliche Regelung und erst recht keine allgemeingültige Auslegung dieses Begriffes.

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    Och Lunasmama, nun sei doch nicht so zickig....kann man denn nicht einfach eine andere Meinung haben als du ohne gleich von dir durch den Kakao gezogen zu werden?


    Ich finde einfach nur diese "ich bin ja so ein armes Ding und hilflos ausgeliefert"- Einstellung total nervig. Heutzutage kann man sogar mit zehn Euro zum Anwalt, wenn man keine Kohle hat und sich vorher einen Beratungshilfeschein geholt hat.

    Es ist übrigens bei Weitem nicht so, dass derjenige recht bekommt, der die meisten Zeugen ranschafft. Es gibt Beweislastregeln, es gibt Richter, die sehr mißtrauisch sind und gerne mal die Klage abweisen, weil sie der Meinung sind, die Zeugen hätten sich abgesprochen und die die ganze Kiste dann liebend gern an die Staatsanwaltschaft weiterschieben.


    Aber was weiss ich schon.

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    In der Praxis kann man tatsächlich schnell Zeugen finde....gerade wenn es um Verkehrsdelikte geht!

    Habe da schon die übelsten Sachen aus dem Bekanntenkreis mitbekommen und die sind bisher alle damit durchgekommen...von daher...Zeugen kann man tatsächlich schnell finden...

    Aber das ist weiterhin rein Spekulation und wurscht-egal, denn für Treterin und Getretenem-HH ist doch alles erledigt =)

    Wünsche noch fröhliches Diskutieren

    Genau das ist so ein flapsiger Satz. Es geht nicht darum, möglichst viele Leute zu finden, die zu meinen Gunsten irgendwas erzählen, sondern darum, wie man einen Umstand, etwa die Gefährlichkeit eines Hundes, tatsächlich beweisen kann. Egal.

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    naja, das ist nie das Problem ;)

    also Ball flach halten und die Besitzerin mit der anderen Frau das regeln lassen und sich nicht als unbeteiligte aktiv einmischen, wie ich auf Seite 1 schon schrieb


    Das würd ich so nicht sagen. So einfach ist es nicht, auch wenn in Foren solche Dinge gerne mit einem flapsigen Satz abgetan werden, gerne ohne weitere Kenntnisse der Materie. In der Praxis sind Beweisfragen durchaus ein Thema.

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    rein rechtlich muss der Hund so geführt werden, dass er niemanden beschädigt
    und ihr habt keine Zeugen, dass der Hund nix gemacht hat


    Wenn ich einen Hund "beschädige", muss ich dafür allerdings auch einen guten Grund haben, dafür haben wir das Tierschutzgesetz. Heisst, wenn ein Hund mich angreifen will, mag so einiges in Ordnung sein, was ihm nicht gut tut, aber einen einfach nur aus Übermut springenden Junghund zu verletzen, einfach nur so, weil man genervt ist, ist NICHT ok.

    Im Übrigen bräuchte eher die Angesprungene Zeugen dafür, DASS der Hund was Böses im Schilde führte, nicht andersrum. Das nur so zur Info.