Zitatna ja, so ganz zustimmen möchte ich nicht, dass die Ärzte immer nur zum Wohle des Patienten handeln.
DAS habe ich auch weder behauptet noch geschrieben!
ZitatNun ja... ich habs bei meinen Opa erlebt, als er sich im stolzen Alter von 80 Jahren sich nicht operieren lassen wollte und in frieden sterben wollte, haben die Ärzte damals alles dran gesetzt, das sie ihn operieren durften. Sogar entmündigt wurde er!
Ein Arzt kann einen Patienten nicht entmündigen, das tut der zuständige Amtsrichter.
Der Arzt muss einen Eilantrag auf Betreuung beim Amtsgericht einreichen und der zuständige Richter muss ASAP erscheinen (Ausnahme Notfall, da entscheidet der Arzt sofort), dann wird, sofern kein Angehöriger die Betreuung übernehmen will, ein gesetzlicher Betreuer bestellt und dieser muss dann nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, ob er der OP zustimmt oder nicht.
Der Amtsrichter muss sich davon überzeugen, ob die Einrichtung einer Eilbetreuung sinnvoll ist oder nicht.
Wenn der Opa entmündigt wurde, hat der gesetzliche Betreuer entschieden, dass eine OP sinnvoll ist und nicht die operierenden Ärzte!
Es gibt sicherlich schwarze Schafe, es werden sicherlich Fehlentscheidungen getroffen und es wird sicherlich hier und da gemauschelt.
Übrigens darf man nicht mal mehr über längere Zeit Patientenbetten mit Bettgitter versehen, auch hierfür muss ein Antrag gestellt werden und von dem Betreuer und dem behandelndem Arzt eine Gegenzeichnung erfolgen.
Sorry wegen des OTs, spannendes Thema.
Alles Gute für deinen Hund und schön zu hören, dass er auf dem Wege der Besserung ist, klingt ja sehr nach einem Vestibularsyndrom.