ZitatIch habe bei meiner Entscheidung mein Bestes gegeben, trotzdem könnte sie falsch gewesen sein. Von daher würde ich bei keinem sagen "so muss es sein".
netten Smily such.....gefunden :ua_clap:
ZitatIch habe bei meiner Entscheidung mein Bestes gegeben, trotzdem könnte sie falsch gewesen sein. Von daher würde ich bei keinem sagen "so muss es sein".
netten Smily such.....gefunden :ua_clap:
*mööööööööpe-di-möööööpe-di-möööööööööööp*
Ein auf und ab.
Jill geht es heute ganz toll! Sie ist mit mir und dem Jungspund zwei Runden spazieren gegangen ...(2 mal ca 400 Meter, ich bin begeistert), sie bellt, frisst und lernt sogar im Platz gezielt Pfote zu geben....sie räumt begeistert Abbys Spielzeuge ein und will Leckerchen...
....aber heute Nacht? Gegen 2 Uhr hechelt sie stark, ich werde wach und setze mich zu ihr.
Wasser? Nur ein wenig. Raus gehen? Nein. Kuscheln? Ja! Sie schleckt mir die Hände ab, atmet schwer, hechelt und hechelt, grummelt sogar ein wenig. Gegen 3 Uhr ist sie dann eingeschlafen. Ich krabbel zurück in mein Bett und fürchte schon wieder das Schlimmste....
Da ich Urlaub habe, kein Problem, habe ich eben ein wenig Schlafmangel.....aber ich mache mir große Sorgen, da ich ab 01.08. wieder arbeite....
Wie soll ich das denn bloß alles schaffen?
Hu-Hu, ihr Lieben!
Nochmals ich Nervensäge :suess:
Ganz wichtig! Bitte nicht TierSchG und TVT-Merkblatt durcheinander würfeln
( Danke an Dingsda )
Dieses hier:
http://www.tierschutz-tvt.de/fileadmin/tvtd…erkblatt120.pdf
Ist ein Merkblatt von der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz), hier wird zum Teil das TierSchG bezüglich Kastration zitiert, aber wie DingsDa schon richtig schrieb auch von der TVT interpretiert.
Dieses hier:
http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1.PDF
Ist das tatsächliche TierSchG.
Man, hier lerne ich aber echt tagtäglich dazu....Urlaub sinnvoll nutzen, sage ich dazu
LG von Kristine und der Omi
Wir haben heute gefühlte 15 Grad....schade, dass ihr uns nicht ein paar Grad abgeben könnt....
Mein Beileid zum Verlust der 500 Euronen!
ZitatIch denke, wir sind uns hier alle einig, dass nicht einfach ohne Sinn und Verstand kastriert werden soll.
:rock1green:
ZitatOder so:
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Ahhhh...will sehen, will sehen
ZitatKlar hat man das Recht dazu. Das Tierschutzgesetz sieht das zwar anders, aber ich kenne keinen Fall, wo ein HH der seinen Hund einfach so kastrieren hat lassen angezeigt wurde.
Hallöchen ihr Lieben, ich quetsche mich mal wieder dazwischen!
Das TierSchG sieht das überhaupt nicht anders.
Sabine aka Terrorfussel hatte sich ja schon die Mühe gemacht, ich wiederhole das aber gern nochmal, da in vielen Köpfen immer nur dieser Satz rumgeistert:
Zitat
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige
oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Dann wird aber meist nicht weitergelesen, denn jetzt folgen die ganzen Unterpunkte:
( und nein, ich meine hier niemanden persönlich, sondern ganz allgemein, weil man diese Diskussion öfter führt....)
ZitatAlles anzeigen
Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist
und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene
Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe,
Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken
nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung
vorgenommen wird.Tierschutzgesetz
in der Fassung vom 18. Mai 2006
(BGBl. I S. 1207)
zuletzt geändert durch: Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934 )
AUS: http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1.PDF
Eine Kastration ist laut TierSchG nicht per se untersagt, sondern es sollte IMMER eine Individualentscheidung sein....wie bei jedem anderen körperlichen Eingriff auch....
Ich sehe es deswegen so:
Ein verantwortungsbewusster TA wird immer abwägen, ob kastriert werden sollte oder nicht. (jaaaaa...schwarze Schafe gibts überall....)
Eine tierärztliche Indikation muss nicht unbedingt körperlicher Natur sein!
Und ich wiederhole mich auch hier wieder:
So lange die HH sich mit ihrem TA zusammensetzen, die HH über Risiken, Vor- und Nachteile aufgeklärt werden...warum denn nicht????
Natürlich MUSS den HH gesagt werden, dass eine Kastration KEIN Allheilmittel ist!!!
Passiert aber leider nicht jedes Mal
Könnte Karsten vielleicht alles auf Video festhalten?
Falls die Leine nicht hält, will ich die fluchende Julia mal sehen....du fluchst schon immer so herrlich über Smilies.....
Na, nur Spaß :suess: