Zitat
wo kein Kläger, da kein RichterProblem gibts ja nur dann, wenn du mit einem Psittakose-infizierten Vogel in Verbindung gebracht wirst...
aber wurscht: kein Nachwuchs ohne ZG, da sind wa uns einig
zudem es natürlich auch für die Henne immer Risiken gibt
Die ZG hat nicht nur etwas mit Psittakose zu tun sondern beinhaltet ja auch einen Sachkunde-Nachweis und zu dem werden die örtlichen Gegebenheiten ja nicht nur auf Quarantänemöglichkeiten überprüft sondern auch Mindestmasse der Volieren etc. Bei Hunde regen sich alle über "Unfälle" auf und auch bei Vögeln sollte man sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema Fortpflanzung umgehen.
Gibt man die Küken ohne Genehmigung weiter ist das dazu dann nicht mehr nur noch der Verstoss gegen das Tierseuchenschutzgesetz §17 sondern auch direkt noch einer gegen das Tierschutzgesetz §11.
Bei mir waren die Mädels auch immer deutlich zickiger als die Hähne.
Ich persönlich würde mir sogar statt einen Wegfall einer ZG einen deutlich strengeren Sachkundenachweis wünschen.