Beiträge von kawaii

    Heute zufällig im Newsletter von Harald Thomé gelesen:
    Zitat:

    "„Gute Nachrichten“ für Hundebesitzer: ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, müssen im SGB II/SGB XII die jeweiligen Kosten vom Einkommen abgesetzt werden, dies schreibt § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII zwingend vor. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind unabhängig von ihrer Höhe oder ob sie aus sonstigen Gründen notwendig sind, immer abzusetzen. Eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besteht sie nur für auffällige Hunde, in NRW ist sie an die Körpergröße, über 40 Zentimeter und das Gewicht, über zwanzig Kilogramm, gebunden und in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein besteht sie nur für sogenannte Kampfhunde. Näheres hier: http://www.hundehaftpflicht-versicherung.info/pflicht-zur-hu…rsicherung.html.
    Materiell bedeutet dies, dass die Hundehaftpflichtversicherungskosten (diese bewegen sich zwischen 3 bis ca. 5 € im Monat ) üblicherweise auf den Monat umgelegt vom Einkommen abzusetzen sind, soweit solches natürlich vorhanden ist. Kosten für eine Pflichtversicherung wie Kfz- oder Hundehaftpflichtversicherung sind nicht in der Versicherungspauschale für private Versicherungen in Höhe von 30 € enthalten, sondern müssen zusätzlich von dieser abgesetzt werden. Soweit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt und lediglich 100 € Grundfreibetrag in Abzug gebracht wird oder werden kann, sind die Haftpflichtkosten in den 100 € enthalten (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II). Das betrifft nur das SGB II, im SGB XII sind die Hundehaftpflichtkosten immer zusätzlich zu den privaten Versicherungen abzusetzen.
    Die Hundehaftpflichtversicherung kann nicht nur gegenwärtig abgesetzt werden, sondern es können, soweit ein längerer Leistungsbezug besteht, jetzt Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt werden, diese wirken dann längstens bis Januar 2012 zurück (Rechtsgrundlage SGB II: § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm. § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II und im SGB XII: § 37 S. 1 SGB I iVm § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 116a SGB XII). Das bedeutet, die Haftpflichtkosten müssen rückwirkend bis max. Jan. 2012 vom Jobcenter/Sozialamt berücksichtigt werden."

    Quelle: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

    Ah ok, dann ist das doch mehr als unwahrscheinlich. =) Muss ja auch nicht direkt die böse LM sein, ging mir mehr darum, dass - abgesehen von der anderen Wirkdauer, auf die Shalea schon hingewiesen hat - manchmal noch andere Sachen im Spiel sind.

    Bei uns hat das Doxy auch nicht richtig angeschlagen, was aber daran lag, dass noch eine bis dato inaktive LM die Chance genutzt hat, um auf den Krankheitszug aufzuspringen. Das Doxy hat da zwar die Anaplasmose in Schach gehalten, aber da die Symptome ansonsten sehr ähnlich sind, konnte erst die andere zusätzliche Behandlung dauerhafte Besserung bringen.

    Wichtig bei Doxy ist, das kann man gar nicht oft genug sagen, dass die Tabletten gut verpackt gegeben werden, die greifen den Magen richtig übel an.

    Zitat


    Achwas, wahrscheinlich isses am Ende eh egal und ich mag irgendwie langanhaltende Irrtümer, ich habe ja zum Beispiel jahrelang am Schwimmbadkiosk eine Dose Zup bestellt, bis ich mal die 7 am Anfang erkannt habe. :lol:

    Entschuldige, aber das ist zu geil. :lachtot:
    Ich erinnere mich auch noch voller Begeisterung an den ersten Kunden, der bei mir ein Mutterbord kaufen wollte. Motherboard aka Mainboard eingedeutscht.

    Ich oute mich mal: mein Hund zieht häufiger wie ein Ochse, da er immer irgendwo was Interessantes zu schnuppern findet. Mit massivem Training haben wir es geschafft, dass er nicht mehr volle Kanne in die Leine knallt und einem die Schulter fast auskugelt. Wenn man es wieder konsequent einfordert, wird es auch mit der Leinenführigkeit besser. Lässt man es ein wenig schleifen und / oder kommen mehrere Tage dazu, wo der Hund weniger Beschäftigung hatte, mutiert er wieder ratz fatz zum Zugpferd.
    Von Leinenführigkeit bei Hundesichtung sind wir so weit entfernt, dass ich nicht glaube, dass wir das in diesem Leben noch erreichen werden. :ops: