Die Kinds-Mutter hier schreibt, dass der NEUN-jährige nun auch Angst vor dem Familienhund hat.
Was glaubst du denn was diese hier gezeigte Verletzung "wert" ist?
Das ist ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung. AUS DIE MAUS.
Schmerzensgeld hat Sinn.
Zitat:
"Die Zubilligung einer Geldentschädigung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund"
"Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist danach grundsätzlich gegeben bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 823 BGB sowie in den weiteren gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen (vor allem § 253 BGB, daneben beispielsweise vertane Urlaubszeit, § 651f BGB, oder wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 15 und § 21 AGG)."
Keine/r der hier anwesenden Schreiber würde auch nur im entferntesten sich bei einem Unfall mit dem neuen Audi auch nur eine SEKUNDE den Kopf machen, ob der Lackkratzer in der Tür ein Schadensersatzfall ist oder nicht.
Jeder hier würde entweder das Geld nehmen und sich was kaufen oder die Tür in der Vertragswerkstatt für 1000 Euro neu lackieren lassen, wenn nicht sogar einen neue nehmen.
Weniger wert ist dann wieder das Auto eines anderen oder ein Auto, was eh kurz vor dem verschrotten steht.
Aber bei einer körperlichen und seelischen Verletzung da ists hier anscheinend ein Ehrenkodex. KEIN VERSICHERUNGSFALL!
Vor allen Dingen nicht, wenn der geschädigte eh nur ein Kind ist.
Hut AB
Da passen noch einige LIKES runter!
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Liv, nimm' mir das bitte nicht übel, aber weniger Polemik wäre besser. Zum einen läßt keiner meiner Beiträge auf mangelnden Respekt vor Menschen allgemein oder Kindern im Speziellen schließen. Das Kind war nicht einmal Bestandteil meiner Ausführungen. Es ging um den Geldwert eines blauen Flecks bzw. Kratzers.
Im Gegenteil. Ich habe versucht, darauf hinzuweisen, dass die TS sicherlich selbst entscheiden kann, wie sie wen kontaktiert und welche der hier genannten rechtlichen Tipps sie beherzigt. Das Herumreiten auf ihrem Vorgehen finde ich vermessen.
Der Vergleich bezüglich Kind und Audi... Äpfel und Birnen. Mehr nicht.
Ich fahr übrigens 'nen gebrauchten Opel Kombi und ich mach' da bei Kleinscheiß keinen Aufriß. Meine Autos fahre ich traditionell "tot". Alles andere ist Unweltverschmutzung und Selbstdarstellung.
Zudem kann ich tatsächlich lesen. Der von Dir zitierte Paragraph benennt KEINE Möglichkeit finanzieller Entschädigung bei "Seelenschäden" aller Art. Bei körperlichen Schäden durchaus - aber wie gesagt: Wegen eines blauen Flecks lohnt sich der Antrag auf Schmerzensgeld wohl eher nicht.
Da wirfst Du ganz frech Fantasie und Fakt durcheinander und denkst, ich merk' das nicht.
Die Frage nach "dem" Wert des Seelenschadens ist mutig.
Ich wurde bis zu meinem Auszug etwa täglich von meiner Mama vermöbelt und herabgewürdigt. In der Pubertät wurde ich über zwei Jahre von meinen Mitschülern ob meiner bäuerlichen Herkunft ausgegrenzt und gedemütigt.
Informiere Dich zu den Symptomen einer schweren Depression und sag' mir den "Wert" in Euro. Und wer zahlt in meinem Fall entsprechend seiner Schuld wie viel? Und wie viel Schuld trägt mein Paps für's Weggucken oder die Lehrer?
Wenn Dir jetzt der Kopf brummt, verstehst Du, warum das Gesetz diese Dinge nicht einbezieht. So etwas ist in Geld nicht zu beziffern, so etwas läßt sich nicht katalogsieren.
Als letze Info: Ich wurde im Laufe meines Lebens mehrfach von gängigen Haus- oder Nutztieren gebissen, getreten, gekratzt, gehackt oder geschubst. Ich war noch nie wegen einer Verletzung beim Arzt, habe ein natürliches Verhältnis zu Tieren und halte es auf Grund meiner ganz persönlichen Erfahrungen für unnötig, bei solchen Kleinigkeiten tätig zu werden.
Ich hätte dem Jungen zu aller erst ein Eis zum Trost ausgegeben und vielleicht noch mal mit Oma geplauscht und gut ist. Die TS wird sich für das ihr angemessen erscheinende Vorgehen entscheiden.
Das Leben ist bunt und granatenstark.
Solltest Du mir völlig unbegründet noch mal Kinderunfreundlichkeit unterstellen, um Deine Argumentation zu stützen, werde ich sauer. Sowas muß auch ohne beleidigende Unterstellungen gehen.