Beiträge von MarthasArko

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    Darum frage ich ja, wie ich das denn hinkriegen soll? Dass das mit dem Zurückziehen eine Blöde Idee ist, wusste ich ja schon. Nur wird es nichts bringen, an der Schleppleine ihn zurück zu rufen, denn er wird nicht kommen auch nicht mit Leckerchen. Daher die Frage, wie ich das anstellen soll?


    Die Variante, die ich für dich habe, ist eine, die VIEL Geduld braucht. Du nimmst weiterhin die Schleppleine weiterhin. Und auch wenn du schreibst, dass dein Hund nicht kommt, auch nicht für Leckerlies, würde ich wie folgt vorgehen:
    - Hund ist an der Schleppleine, wenn du willst, dass er kommen soll, bleibst du stehen und wartest, bis er zu dir kommt. Das wird sicherlich lange dauern, so wie du es schilderst, daher kannst du dich auch einfach hinsetzen. Jetzt heißt es warten, warten und noch einmal warten. Warten, bis der Hund zu dir kommt, das wird belohnt (mit Leckerlie oder Spielzeug oder was auch immer er toll findet - vielleicht auch ein GANZ tolles, besonderes Leckerlie?). Das wiederholst du so lange, bis dein Hund automatisch zu dir kommt, wenn du stehen bleibst.
    Danach kannst du es auch noch erweitern, indem du ihn neben dir ansitzen lässt, sobald das Herkommen klappt. Später kannst du es auch noch so weiter machen, dass er nicht nur neben dir sitzt und dich anguckt. Klappt das, kannst du "SCHAU" damit verbinden, dass er dir die Aufmerksamkeit so schenkt, dass er den anderen Hund ignoriert und dich anschaut, während ihr an dem Hund vorbei geht.

    Als wir zu Besuch bei einer sehr guten Freundin waren, haben ich dafür gesorgt, dass Arko sich nicht dem Napf ihres Hundes nähert, so lange sie frisst. Hat sie den Fressplatz verlassen, durfte er "nachsäubern" gehen.
    So werde ich es auch handhaben, wenn wir einen Zweithund haben.
    ICH regele, dass beide Hunde an ihrem Napf bleiben, dafür wird natürlich dafür gesorgt, dass ein gewisser Abstand zwischen den beiden Näpfen ist, ich aber auch nicht zulasse, dass der andere Hund an den fremden Napf darf.

    Ja, dort werden Exoten verkauft, wie Affen, Katzen, einst ein Faultier (das er mittlerweile verkauft hat - dazu gab es auch eine Reportage), Erdmännchen, Eichhörnchen, Ziegen, Strauße, Füchse, ... ich könnte noch mehr auflisten. Ich habe mir das alles auch mal live angeguckt - noch BEVOR die Welpen dort verkauft wurden - und fand es einfach nur grausam.

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    Echt? Ich bin blind, ich seh es nicht. :???:

    Jedenfalls greift für mich das "selbst schuld"-Argument nicht wirklich, einfach weil ein Hund - grade in Narkose - unberechenbar ist und man ja irgendwie ran MUSS. Ich finde die Theorie, dass die Versicherung des TAs (die muss er ja haben...) sich da geweigert hat zu übernehmen und es deswegen zur Klage kam recht logisch.

    "(...)Der Kläger ist Tierarzt. Die Beklagte war Halterin eines Schäferhundes, der bereits mehrfach in der Kleintierklinik des Klägers behandelt worden war. Im Rahmen einer stationären Behandlung des Hundes am … wurde eine Rektoskopie in Allgemeinnarkose vorgenommen. Bei der anschließenden Umlagerung des aus der Narkose erwachenden Hundes beugte sich die angestellte Tierärztin des Klägers, die Zeugin …, über diesen und wurde in beide Unterarme gebissen. Sie schrie auf und verließ den Aufwachraum. Nachdem der Kläger den Aufwachraum betreten und sich über den Hund gebeugt hatte, wurde auch er in seine rechte Hand gebissen.(...)"
    Quelle http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…l&showdoccase=1 (angegeben von FLUFFY)

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    Hähä, da muss ich widersprechen. Diese Schilder sind totaler Unsinn und die unbeschränkte Haftung der Eltern für alle Missetaten ihres Nachwuchses ist ein Mythos. Die Haftung hängt mit der Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht zusammen, und diese ist nicht allumfassend.

    Dem kann ich nur zustimmen. Das Schild und die Schuldzuweisung darauf ist nichtig.
    Aus dem Grund kann ich auch die Verurteilung in dem genannten Fall nicht verstehen.
    Letztendlich muss meiner Meinung nach der TA sich soweit schützen, dass so eine Verletzung nicht geschieht (oder haftet selber dafür) - denn es sollte ja bekannt sein, dass Tiere die aus der Narkose erwachen nicht unbedingt bei Sinnen sind (ist bei Menschen übrigens häufig auch so, deswegen müssen sie vor einer Narkose einen Wisch unterschreiben, in dem sie alle Haftung vom Arzt auf sich übertragen und dafür bürgen, dass sie an dem Tag jemanden an ihrer Seite haben, der sich um sie kümmert).
    Sowas nennt man meiner Meinung nach einfach Berufsrisiko.