Das hier habe ich grad gefunden. Aus der Satzung der Stadtordnung.
GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG
zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Bereich der Tierhaltung auf dem Territorium der Stadt Wernigerode
Auf der Grundlage des § 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 04.05.2006 für das Gebiet der Stadt Wernigerode folgende Gefahrenabwehrverordnung
erlassen:
§ 1
Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet
wird. Es ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch langandauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche
Geräusche die Nachbarn generell stören. Die besonderen Belange der Landwirtschaft bleiben
hiervon unberührt. Es besteht Badeverbot für Haustiere in den Gewässern der Stadt Wernigerode.
§ 2
Hundehalter und die mit der Führung von Hunden Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten,
dass ihr Tier:
a) unbeaufsichtigt umherläuft,
b) Personen oder Tiere gefährdet, anspringt, anfällt oder beißt.
c) die der Öffentlichkeit vorbehaltenen Flächen verunreinigt oder beschädigt. Bei Verunreinigungen
ist der Hundehalter zur Säuberung verpflichtet. Seine Reinigungspflicht geht der des Anliegers
vor.
§ 3
Auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind Hunde an einer Leine bis zu 2,00 m Länge zu führen.
Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde, mit Ausnahme von Blindenhunden, nicht mitgenommen
werden.
§ 4
Bissige Hunde müssen in der Öffentlichkeit einen bisssicheren Maulkorb tragen.
ist ein Ackerweg, oder Acker ein öffentlicher Platz?
Naja auch egal. Stand lediglich dabei, dass ein Verstoss 10€ kostet. Das nehme ich doch gern mal auf mich, falls tatsächlich jemand mal kontrollieren sollte. Dafür kann mein Hund wenigstens seinen Spass haben.
LG Meli 