Nichts zu danken, hab nur Herbert´s Text kopiert
Kannst ja weiter berichten wie, das mit dem Hund weiter geht.
Und toll das du nicht weg siehst
Lieben Gruß
xu_xu
Nichts zu danken, hab nur Herbert´s Text kopiert
Kannst ja weiter berichten wie, das mit dem Hund weiter geht.
Und toll das du nicht weg siehst
Lieben Gruß
xu_xu
Hallo Nadin,
wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das so eine Anbindehaltung sein.
Da hat Herbert mal was dazu geschrieben:
ZitatAlles anzeigenKleiner Tipp zur Anbindehaltung, wie das auch heißt.
Der Link zur Quelle ==> Tierschutz-Hundeverordnung
...
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
(7) Die Anbindung ist verboten bei1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gruß
Herbert & Bellini
Ich glaub das müsste deine Frage beantworten.
Lieben Gruß
xu_xu
Hallo,
darf ich mal nachfragen, für welchen Namen sich deine Bekannten entschieden haben.
Würd mich mal echt interessieren, wo wir doch alle so fleißig Namensvorschläge gemacht haben.
Ich hoffe doch Mila ist es geworden.
Lieben Gruß
xu_xu
:rofl: Nicht nur auf Mia
Ich hol Nemo eins mit "Macho" oder was hatte Stadionkatze "loverboy", gelle?
Eins von beiden wird es bei uns sein.
ZitatPelzprolet
:lach: :rofl: Den find ich gut
Hallo,
wow was für eine Geschichte.
Jetzt muss nur noch Barney bei euch einziehen, würde es euch so wünschen.
Berichte bitte wie es mit euch weiter geht
Lieben Gruß
xu_xu
ZitatDas meinte ich ja, hab mich bissel blöde ausgedrückt- Sorry!
LG pierot
Ach, bitte dafür kein Sorry.
Jetzt sind wir ja alle schlauer
Wollt grad noch editieren.
Danke Lupula, jetzt wissen wir bescheid.
Ich hab da auch eine Theorie
Eigenschäden, sind Schäden die man an seinem Eigentum selber verursacht hat.
Zitat
das habe ich getan.... Ich hab se aber
vorsichtshalber noch mal in ne Extratüte gemacht.
Dank Euch für die Entwarnung...
und den Postboten kauf ich mir morgenExterner Inhalt www.cosgan.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.lg
Sanny
Lass aber bloß, den armen Postboten noch am Leben
Vielleicht waren deine Nachbarn ja auch nicht da oder keiner hat aufgemacht.
Ist ja nichts schlimmes passiert, die Hühnerhälse kannste ja weiter verfüttern.
Deinen Hunden wird es sicher schmecken, wünsche guten Appetit.
Lieben Gruß
xu_xu