Beiträge von Cattlefan

    @Czarek das wiederum würde MIR deutlich zeigen, wie viel Wert diesem "Freund" meine Meinung und mein Wohlbefinden ist....

    Der hätte auf meiner (rein hypothetischen ;) ) Hochzeit nichts mehr verloren.....

    Laut Hundehaltungsverordnung S.-H. ist das Mitnehmen von Hunden in die Kirche nicht erlaubt.
    Ich bin selber Atheist, aber dennoch bin ich der Meinung, dass es dem Hund nicht schadet, bei der kirchlichen Trauung abwesend zu sein und dass ein Hund in der Kirche einfach nichts zu suchen hat.


    Mitnahmeverbot
    Es ist verboten, Hunde mitzunehmen in
    1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
    2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume und
    3. Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.
    Ferner ist es verboten, Hunde dort laufen zu lassen. Darüber hinausgehende Regelungen bleiben unberührt.

    Bezogen auf den Hund im EP hätte ich es (aus der Ferne) für möglich gehalten, den Hund mit ein wenig gutem Willen und etwas Engagement entweder zu "resozialisieren" oder zu vermitteln.

    Grundsätzlich sind es immer Einzelfallentscheidungen, sollte ein Hund aber WIRKLICH unkontrollierbar beißen, nicht therapierbar sein und tierärztlich abgecheckt, dass keine behandelbaren Probleme dieses Verhalten auslösen, würde ich auch die endgültige Lösung bevorzugen.

    Ich würde die Verantwortung NICHT auf andere Menschen abschieben und ich würde dem Hund auch kein langes Leben unter Dauerstress zumuten wollen. Denn auch wenn er mit Leine und Maulkorb gesichert ist, wird er immer wieder in heftigsten Stress geraten und angreifen wollen.

    Ein Leben im Zwinger gesichert wäre in meinen Augen absolut keine Option, da geht die Lebensqualität deutlich vor die Quantität!

    Der Zusteller gibt an, das der Hund ihn beissen wollte.Die TS gibt an, das ihr Hund keine Beissabsicht hatte.Streiten sich dann die Versicherungen oder geht es dann über die Anwälte der TS und dem Zustellen ?


    Den Versicherungen ist es völlig egal, ob der Hund gebissen hat, beißen wollte oder nur begeistert über den Besuch war. Für die zählt ganz einfach EINE Tatsache: Durch diesen Hund kam jemand zu Schaden. Ohne dessen Schuldhaftes Verhalten. Punktum!

    Für das OA ist es nach Anzeige wichtig, wie das Verhalten des Hundes und der Halterin sich darstellt.

    Da kann die TE ja problemlos Überzeugungsarbeit leisten.

    Keiner hier hat gesagt, dass der Hund beißen wollte oder gebissen hat...

    Aber es kann auf den Postboten durchaus so gewirkt haben, als hätte der auf ihn zustürmenden Hund ihn beißen wollen!

    Vielleicht hat der "böse" Postbote ja auch nur von einem "angreifenden" Hund gesprochen, und in irgendeiner Übermittlung wurde da dann ein "beißender" Hund draus.

    Abgesehen davon unterstellst Du dem Postboten, dass er sich sicher krankschreiben läßt und Schmerzensgeld verlangen wird (was beides sein gutes Recht wäre!)

    Es war ja auch mein Fehler die Wohnungstür aufzulassen. Aber ich hatte eine Lungenentzündung und wollte das meine Hundesitterin nicht extra hoch kommen muß. Sie hat einen Schlüssel für die Haustür, aber nicht für meine Wohnung.


    Ich denke, wenn Du das so in etwa schilderst und vor allem Deinen Fehler einsiehst, wird da nichts nachkommen. :smile:

    Wichtig ist, dass Du deutlich machst, dass es wirklich eine Verkettung unglücklicher Umstände war, Du aber alles tust um ähnliche Situationen zu vermeiden.

    Bis jetzt hast Du ja nur eine Anhörung bekommen, das ist ja noch lange kein "Verfahren" oder so.

    Er hat Beißabsicht angegeben, dies ist ja wohl auch nicht der Fall gewesen


    Einem Hund, der in mich oder in meine Hunde so reinrennt, dass es alleine dadurch zu Verletzungen kommt, unterstelle ich auch erstmal böse Absichten.

    Es ist ja nicht jeder Mensch, auch nicht jeder Postbote Hundekenner.

    Und schau Dir mal die "Genervt-Threads" an. Was da alles so Hunden unterstellt wird... ;)