Ich fasse mal eben zusammen..
HH 1 fährt mit angeleintem DSH auf öffentlichem Weg
HH 2 läßt Hund auf ungesichertem Grundstück unbeaufsichtigt (bzw. nicht genügend beaufsichtigt)
Hund von HH2 (nennen wir ihn A) "bedroht" HH 1 und deren Hund (B)
B regiert artgerecht auf Provokation und HH 1 Kommt mit Fahrrad zu Fall.
HH 2 ist bis dato nicht in Sicht, Hund also immer noch unbeaufsichtigt.
B hat die Schnauze von A voll und reagier über, beißt A
HH 2 rappelt sich auf, HH 1 geruht zu erscheinen, irgendwer trennt die Hunde.
A ist verletzt.
HH 2 reagiert pampig auf Forderungsansprüche.
Erstmal: Gute Besserung dem verletzten Hund!!!
Zum weiteren:
Als HH 2 würde ich dem Ball etwas flacher halten, denn wenn HH 1 ihren eigenen Unfall, provoziert durch A, kaputte Klamotten und Arbeitsausfall etc.p.p. geltend macht, DANN wird es richtig teuer!
Im übrigen gilt meiner Meinung nach die Gefährdungshaftung: Kurz jeder der HH hat "Schuld" denn jeder hat einen Hund und damit eine potentielle Gefahr.
Beide Seiten sollten es einfach ihren Versicherungen melden und die regeln das unter sich, vermutlich 50: 50 oder 25 : 75 (da A unbeaufsichtigt war, die 75% , B die 25%) auf Seiten von HH 2
evt. 100% auf Seiten von HH 1, da Gefährdung des Straßenverkehrs....
Ist aber nur meine persönliche Einschätzung, ohne Gewähr!