Beiträge von gazelle1104

    Zitat

    Des Rätsels Lösung: Wir waren blöd :D

    In NRW ist der Sachkundenachweis Pflicht, der Hundeführerschein ist da wieder was anderes. Der Sachkundenachweis beinhaltet wirklich solch dämliche Fragen, ist nur theoretisch und wird vom TA abgenommen. Super sinnvoll :irre:

    ach du meine Güte...... das ist ja wirklich völlig sinnlos :kopfwand:

    Zitat

    Hallo Annet,

    kann es sein, dass Du die Begleithundeprüfung gemacht hast? Das ist nämlich was anderes und auch sinnvoll.

    :???: .... nee also , blöd bin ich nicht :D

    die BH habe ich nicht gemacht ! Ich weiß schon was das ist.

    Vielleicht wird der Hundeführerschein überall anders geprüft ?
    Würde mich ja nicht wundern.......

    Ich habe definitiv den Hundeführerschein gemacht.

    Leider erst am Dienstag und somit die Unterlagen noch nicht, sonst hätte ich Euch ein Bild zeigen können.

    Aber die Fragen habe ich .......
    und darüber steht : theoretischer Teil zum Hundeführerschein

    .......Hm , schon merkwürdig :irre: ........

    LG Anett

    [quote="Pauleman"] so einen Ankreutztest machen. Z.B.

    Sie sind in einer Fußgängerzone, wie verhalten sie sich?

    1. Den HUnd ohne Leine laufen lassen
    2. den Hund an einer kurzen Leine führen
    3. den Hund an einer langen Leine zwischen den Passanten laufen lassen

    Also bitte was soll denn das bringen???

    quote]

    also bei uns, war der test schon anspruchsvoller.
    So eine- SORRY- dämliche Frage kam nicht vor.......

    Ich wohne ja eigentlich in Brandenburg.
    Hier habe ich noch nix gehört, dass man den Schein machen muss....

    Ich habe es mehr oder weniger aus Spaß an der Freude gemacht ..... :ops:

    Wer weiß wozu es nochmal gut ist.
    Außerdem gibts ne schöne Urkunde und ne dataillerte Einschätzung und Bewertung des Hundes .....

    Aber , ich gebe Euch recht, dass es größtenteils sicher nicht wirklich etwas bringt und nur die Kassen klingeln lässt

    LG Anett

    Zitat

    Nein den Hund darf man zu dieser "Prüfung" gar nicht mitnehmen. Und dann entscheidet auch eigentlich der TA ob du bestanden hast. Ne ne wenn schon dann doch bitte richtig

    :???: wie jetzt , den Hund nicht mitnehmen ???

    Also ich habe jetzt erst am Dienstag den Hundeführerschein gemacht !
    Mit Benno zusammen !!!!.... den praktischen Teil.
    Bei der Theorie durfte er mir leider nicht helfen :lachtot:

    Nebenbei ....... Wir haben bestanden !!!!! :D

    LG Anett

    sehr interesanntes Thema...... kommt gar nicht mehr los
    mein mein Chef das mitkriegt :motz: .... oh oh :ops:

    hab noch was gefunden :

    Wenn der Wachhund zubeißt

    Der Halter eines als Wachhund eingesetzten Hofhundes muß damit rechnen, daß der Hund Besucher angreift, wenn sie das frei zugängliche Hofgelände betreten. Er muß deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um die Besucher vor Angriffen des Tieres zu schützen. Solche Vorkehrungen können z.B. darin bestehen, daß der nicht ganz ungefährliche Wachhund angekettet oder angeleint wird. Werden vom Hundehalter solche Sicherungsmaßnahmen nicht getroffen, haftet er einem verletzen Besucher auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (hier:DM 5000,-- für schmerzhafte, blutende, klaffende Wunde im Genitalbereich), wenn der Hund den Besucher beißt und Verletzt.


    Oberlandgericht Köln, Az.: 19 U 32/95.

    :???: was ist das dann noch für ein Wachhund, wenn ich ihn anleinen muss...... :irre:

    Naja ob das alles nun so richtig ist, weiß ich natürlich nicht.
    Es gibt sicher ein konkretes Gesetzt dafür.

    Hab grad mal kurz gegoogelt.

    soll wohl ne neue Regelung geben :

    Betritt eine Person Euer Grundstück, die nicht eingeladen wurde und nicht eine öffentliche Person ist, hat diese selbst für Schaden an sich und dem Grundstück aufzukommen.

    Betritt hingegen der Postbote oder eine eingeladene Person Euer Grundstück, seid Ihr als Hundehalter haftbar.

    Hier das Urteil!

    Unfälle auf Privatgrundstück

    Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene Besucher ihrer Immobilie erleiden.
    Grundstückseigentümer trifft keine so genannte Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen "Gästen".
    OLG Düsseldorf 22 U 143/00.

    na das klingt doch schon etwas anders....

    LG Anett

    Ich glaube gehört zu haben , dass ein Schild ( egal mit welcher Aufschrift ) bei einem Vorfall jegler Art, wohl leider überhaupt nichts nützt.....
    Man ist als Hundehalter verpflichtret , seinen Hund so zu halten , dass niemand zu schaden kommen kann.
    Ein Schild nützt nichts, wenn die Tür oder das Tor offen und für jeden zugänglich ist.... :irre:

    Finchen_und_Co
    Die Diskission hier, ging aber in erster Linie um diese hetzerische Berichterstattung der BILDzeitung.
    Und das ist nicht in Ordnung.
    Sicher ist uns hier allen klar, dass wir alle für unsere Hunde ( egal welche Rasse ) verantwortlich sind.
    ABER die Bild zerreißt sich ja wieder förmlich das Maul.....
    ohne irgendwelche konkreten Hintergrundinfos und weiteren Details.

    Außerdem glaube ich schon , dass auch ein anderer Hund ordentlich zubeißen kann....
    Aber es klingt doch nicht so gut, wenn ein "normaler" Hund in den Schlagzeilen steht.

    LG Anett