WICHTIGER HINWEIS für alle Baden-Württemberger,
die hier gemeinsame Touren ORGANISIEREN:
Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG)
sagt in § 37 Abs. 2: "Organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig."
Unsere Hundewandergruppe hat grade eine nervtötende Auseinandersetzung mit der Forstbehörde des Landkreises, die - abweichend vom Hinweis im eigenen Bußgeldkatalog - unsere Ausflüge wegen der Abstimmung über eine Webseite (auch: Foren sowie fb) als "öffentliche Veranstaltungen" betrachtet und deshalb als genehmigungspflichtig einstufen möchte. Trotz nachgewiesener Gruppendisziplin, umfangreicher Rudel-Regeln, heftigem Kopfschütteln der eigenen Revierförster und nur weniger Kilometer Weg im Staatswald.
Bei Interesse mehr Info gerne per PN.