Beiträge von sorcha

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    Die kleine süße Maus ist jetzt 15 Wochen alt.

    Und es wäre schön,wenn sie es 2-3 Stunden aushalten würde. Sind aber teilweise nur 75 Minuten.
    Wie gesagt, mir wurde empfohlen ihr das Kommando Pipi bei zubringen,um das zu unterstützen.


    Hab Geduld! Das wird schon. Sie kann es wie gesagt noch nicht einhalten. Manche Hunde sind mit 6 Monaten noch nicht ganz stubenrein :)

    Aber FräuleinWolle, wenn es wirklich darum ginge, schlussendlich den Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen, oder zu verhindern, dass Tiere unüberlegt angeschafft werden, oder meinetwegen um die erhöhten Kosten zu decken, die was weiß ich, die Pflege der Reitwege in Anspruch nimmt - ok, das würde ich ja wenigstens noch verstehen.

    Aber diese Steuer ist doch eindeutig einzig und allein dafür da, Haushaltslöcher zu stopfen! Die sicherlich NICHT allein die Pferdehalter verursacht haben! Das Geld wird doch in keinster Weise irgendeinem Tierhalter zugute kommen! Bloß weil die Stadt pleite ist! Dann sollten sie lieber irgendwas erhöhen, wo alle zahlen müssen, meinetwegen eine "Einwohnersteuer", denn dann ist es fair. Aber warum sollen sich die Tierhalter daran beteiligen und alle anderen nicht?

    Ich versteh deinen Grundgedanken, ich würde mich freuen, wenn so eine Steuer verantwortungslose Leute abhalten würde. Tut sie aber nicht, sagst du ja selber. Wer es wirklich will, wird es machen. Es gibt auch reiche verantwortungslose Leute. Und die Kosten für einen Rettungseinsatz von Katze oder Pferd auf Straße und co wird der Besitzer tragen müssen, wenn der ermittelt wird.

    Ich finde diese Steuer einfach furchtbar kurzsichtig. Und nicht zweckgebunden.

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    naja, Pferdesteuer.... Hundesteuer ist ne Luxus-Steuer... Wenn ein Hund schon Luxus ist, was ist dann ein Pferd?....


    Wenn mich jemand fragen würde, wär ich auch gegen die Hundesteuer. Und schon dreimal gegen diese willkürliche Festlegung von jeder Gemeinde.
    Luxussteuer, ey :???: da müsste man jeden Laptop, Mp3-Player, Fernseher, Geschirrspülmaschine...... besteuern. Ach, Katzen! Aber was macht man, wenn sich die Freigängerkatze dazu erdreistet in ein steuerfreies Gebiet zu laufen?

    Dass ein Auto besteuert wird, sehe ich absolut ein, das macht unheimlich viel Dreck, verpestet die Umwelt und nutzt die Straßen ab. Die Gemeinde oder die Stadt ist dafür zuständig, das alles instand zu halten. Aber was macht ein Hund oder ein Pferd? Außer kacken doch nix. Und das sollte man moralischerweise sowieso wegräumen, auch die Pferdeäppel. Zumindest innerorts und auf Straßen.

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    Aha und wo ist jeder ganz genau der Unterschied zu einer Größengrenze?? Beides bedeutet, dass Hunde, die unter einer gewissen Größe sind, als Kleintiere durchgehen und somit "wenn nciht ausdrücklich im Mietvertrag verboten wurden" für den Mieter somit erlaubt sind??

    Ich hab den Link nicht zum Spaß gepostet, da kannste das nachlesen. Ich zitiers dir mal:

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    Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Gericht entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
    (LG Kassel, AZ 1 S 503/96)

    Ob das nun so ist oder nicht, denn ich kenne durchaus größere Yorkies und deren Kläffen ist sicherlich kein "heiseres Krächzen", aber in dem einen Fall wurde nunmal so geurteilt.
    Abgesehen davon ist es nicht allgemeingültig. Du müsstest dir das einklagen. Zunächst einmal ist der Vermieter im Recht, wenn er Hundehaltung verbietet. Der Mieter müsste dann dagegen angehen. Ob er dann eben Erfolg hat, hängt vom Land und dem Richter ab.


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    nebenbei: gab es nicht auch mal ein urteil wo, innerhalb die Großengrenze, noch unterschieden wurde nach Nutzung?

    Oh das weiß ich jetzt nicht. Aber ein Yorkie war auch irgendwann mal ein Jagdhund ;) aber kann mir schon vorstellen, dass da noch mal wer unterscheidet zwischen "Gebrauchs"- und "Schoß"hund.

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    Im Prinzip darf sie das immer,wenn wir draussen sind. Aber ich versuche so (wurde mir als Tipp gegeben) meine kleine MAus Stubenrein zu bekommen.

    Wenn sie nur auf Kommando Pipi macht,lässt sie es vielleicht in der Wohnung sein.

    Meine Fortschritte diesbezüglich sind in 6 Wochen leider ein Debakel.


    Tips hast du nun ja schon sehr viele gekriegt, nur noch eine Anmerkung. Deine kleine Maus ist jetzt 14 (oder 13?) Wochen alt, wenn ich richtig gezählt habe. Sie KANN noch gar nicht wirklich stubenrein sein, sie kann ihre Blase körperlich noch nicht kontrollieren.
    Zur Stubenreinheit gehören zwei Dinge. Erstens muss es der Welpe begreifen, dass draußen lösen erwünscht ist, drinnen aber nicht. Je nach Hund passiert das schneller, oder eben nicht so schnell. Und zweitens muss er physisch in der Lage sein. Das ist ein so kleiner Welpe noch nicht. Daher musst du sie unterstützen und alle 2-3 Stunden mit ihr raus gehen. Wenn du merkst, sie fängt an, sich zu melden, kannst du den Abstand dementsprechend vergrößern, und irgendwann klappt es. Aber nicht mit nem Kommando :)

    Ich habs nur so am Rande mitbekommen, aber da ist doch sicher noch was zu machen? Klagen oder so? Ich erinnere mich an ein Urteil hier in Bayern, das gilt zwar für Hessen erst mal nicht, aber da kann man doch sicherlich trotzdem einen Nutzen draus ziehen?
    Hier ist ein Artikel drüber: http://www.hufgefluester.de/VFD/pferdesteuer.htm

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    Schon 1982 wiesen das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und in höherer Instanz das Bayerische Verwaltungsgericht eine Pferdesteuer zurück, weil sie grundsätzlich öffentliche Belange beeinträchtige und im Widerspruch zu staatlichen Interessen stehe.

    Da gibt es so viel Widerspruch. Das letzte Wort ist da sicherlich noch nicht gesprochen. Schau mal, was der VDF dazu sagt: http://www.vfdnet.de/info/info_anzeigen.php?info_id=6374

    Und hier steht was, dass der Entschluss vertagt wurde: "Biebertal (HE) - Haupt- und Finanzausschuss hat Vertagung des Themas beschlossen, neuer Termin ist ungewiss" (http://www.vfdnet.de/verband/hessen/index.php?info_id=6414).

    Die Erhöhung der Hundesteuer ist natürlich trotzdem fies. Wie hoch soll sie denn sein?

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    Nunja dann hab ich eben falsche Erfahungen gemacht. Der Viermieter meines Onkels kann auch nix gegen den Hund der einen Mieterin machen, da er ein Pinscher ist (unter die Größengrenze fällt) und die Dame den Hund schon zu lange hat, um ihn wieder hergeben zu müssen. Der Vermieter hat also keine Ahnung???
    Unter anderem war das letzten irgendwo im Fernsehn auch angesprochen, wo es um Mietirrtümer geht. Ja die haben alle jetzt falschen Murgs erzählt?? Nee is klar.

    Es gibt keine Größengrenze :???: es gibt zwei Amtsgerichtsurteile (Köln und Kassel), in denen der Hundehalter recht bekommen hat, aber es gibt kein Gesetz und auch keine weitere rechtliche Grundlage dafür. Was stimmt ist, dass Kleintierhaltung nicht allgemein verboten sein darf (Urteil vom BGH) und mWn auch die Hundehaltung nicht. Sofern es aber im Mietvertrag korrekt steht (die Formulierung muss stimmen), gilt ein Hundehaltungsverbot. Dass bestimmte Rassen als Kleintiere gelten (Chihuahuas, Yorkies... aber keine Pinscher) wurde von einem LG Kassel so geurteilt, dazu gibt es aber mWn keine Bestätigung des BGH. Und natürlich darf ein solches Halteverbot nicht im Nachhinein festgelegt werden - es ist wesentlich schwieriger, einem Mieter den Hund wieder zu verbieten, als von vornherein die Haltung nicht zu genehmigen.
    Janosch hats schon richtig erklärt. Du hast da wohl was missverstanden.

    Hier kann man das schön nachlesen, auch mit Urteilen etc http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php

    PS: Ich zitier das mal hier rein:

    Zitat

    Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt.
    (BVG, AZ 1 BvR 126/80)
    Quelle: http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php

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    ...Bio-Melkfett ist aber sicher teurer als normales Sattel- oder Schuhfett.
    Außerdem ist die Konsistenz anders, aber das ist sicher wieder Geschmackssache. ;)


    Jo wollt auch nur die Frage beantworten. Petrolatum ist nämlich tatsächlich kein "richtiges Fett", glaube aber, dass die diversen Sattel- und Schuhfette auch damit gestreckt sind. Ist halt billig.

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    Kann man denn nicht einfach Melkfett hernehmen? Oder ist Melkfett gar kein richtiges "Fett"? :ops:


    Melkfett ist meist dasselbe wie Vaseline - Petrolatum/gefestigtes Mineralöl. Ich würde schon pflanzliches Öl nehmen. Wenn du Melkfett in Bio-Qualität hast, kannst du das auch nehmen, da ist Mineralöl nicht erlaubt :)