Es gibt noch amerikanische und kanadische Wolfshunde, mehr oder weniger Kreuzungen mit Wolf/Hund-Mischlingen. Und je nach dem, ob du den Lycanis Wolfdog (trademarked
) dazu zählst.. Sind aber alle keine anerkannten Rassen.
Beiträge von sorcha
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Schreiende Kinder und ein freilaufender Hund, vor denen deine Nachbarn Angst haben (müssen?, aber eigentlich auch egal, Fakt ist, sie haben Angst) sind doch wohl zwei Paar Schuhe.
Soweit ich das verstanden habe, geht es wohl um religiöse Gründe, denenzufolge Hunde unrein sind, und sie sie daher nicht mögen oder anfassen wollen. Ob sie dazu noch Angst haben, kann natürlich sein.
Ich sehe nicht so viel Unterschied zwischen Kindern und Hunden, in diesem Fall. Beide Male sollten die Bedürfnisse des jeweils anderen respektiert werden, völlig egal warum. Ob nun der Nachbar panische Angst hat vor dem Hund und Däumeline die Kinder "nur" nerven, tut nichts zur Sache. Der Hund soll nicht zum Nachbarn, sowie die Kinder nicht ständig nur rumschreien.
Mich als Nachbar stört zb Kindergeschrei, ob im Streit oder Spiel, wesentlich mehr als Hundegebell oder -gejaule (ich habe hier beides, ab und zu). Aber wehe ich sag was, die Kinder müssen doch spielen dürfen, sich entfalten und Grenzen überschreiten/"kennenlernen". Aber der Hund! Einmal zuviel bellen und weg muss er.

Entschuldigt das offtopic! -
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Nagut... werden aber für die meisten Zuschauer eher als Mischlinge erschienen sein... Auf jeden Fall wurde nicht suggeriert, dass man nur mit dem BC so einen Spaß haben kann, sondern mit allen Hunde(rasse)n - und diese Botschaft fand ich gut

Das fand ich auch gut
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Das ist aber dann auch wirklich blöd gelaufen. Vielleicht solltest du dich tatsächlich mal mit den Nachbarn zusammensetzen, sonderlich viel Hundeverstand scheinen sie ja nicht zu haben. Was ja an sich kein Thema ist, aber wenn nachts Hunde bellen und nicht aufhören, kann man sich doch denken, dass sie alleine sind (oder dir was passiert ist, aber sonderlich besorgt schienen die Nachbarn ja nicht zu sein) und dann muss man ja nicht noch hingehen und klingeln und sie verrückt machen.
Aber gut, sie konnten es ja nicht wissen..Drücke dir die Daumen!
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Ja aber wenn da keine anderen Hunde sind? Vielleicht stell ich mir das Haus mit geteiltem Hof auch falsch vor :) es hörte sich für mich nicht wie ein (Bauern)Hof an, sondern halt ein Haus mit langer Auffahrt und Nachbarn, die keine Hunde mögen; vor der Auffahrt sind interessante Dinge (Menschen, die vorbei laufen, Hundefreunde...). Kann natürlich sein, dass meine Phantasie mit mir durchgeht

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Ooooh ist der schon groß geworden :fondof:
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Ich halte nicht so viel davon, einen Hund (längere Zeit) vollkommen unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen und mich drauf verlassen zu müssen, dass draußen nichts Interessanteres ist. Ich hätte da Bauchschmerzen bei.
Abgesehen davon, was soll der Hund draußen im Hof, wo ihr nicht seid, wo keine anderen Hunde sind, und auch sonst (nehme ich an?) nicht viel interessantes? Schlafen kann er drinnen auch :)
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Die fristlose Kündigung der Wohnung ist SO auch nicht vor Gericht durchsetzbar.
Aber der Vermieter kann eben die Tierhaltung widerrufen, wenn sich die anderen Mieter durch das Haustier gestört fühlen.Dann sind wir uns völlig einig

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Wenn ich von anderen Mietern die Beschwerde bekäme (nicht nur von einem Mieter)
da würde die ganze Nacht ein Hund bellen
gäbe es am nächsten Tag eine Abmahnung und eine Aufforderung dafür Sorge zu tragen, dass der Hund eben nachts NICHT bellt.
Ich würde mich auch nicht auf Diskussionen einlassen,
beim zweiten Mal würde die Erlaubnis zur Hundehaltung in der angemieteten Wohnung entzogen.So gebe ich dir völlig recht - aber zwei Wochen Frist bis zur fristlosen Kündigung der Wohnung (nicht der Widerruf der Halteerlaubnis!) ohne vorherige Abmahnung/Ansage sind doch nicht kulant?! Klar geht es nicht, dass der Hund durchbellt, und natürlich soll das geändert werden, so schnell es irgend geht, und wenn man den Hund solange woanders unterbringt.
Aber ein Hund ist ein Tier, das bellen kann, und woher soll es Amare denn wissen, sie war ja nicht da, sie kann es von der Arbeit aus nicht unterbinden. Es ist der erste Vorfall dieser Art (von dem sie wusste), ich finde, da kann man schon etwas toleranter sein bzw. einfach drauf hinweisen anstatt gleich mit Kündigung zu drohen. Ich sag ja nciht, dass man das dulden soll, aber man muss auch nicht gleich die Wohnung kündigen. Das ist nämlich schon hart.
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Ich bin kein Anwalt, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das mit der fristlosen Kündigung so geht. Natürlich solltest du was dagegen tun, dass die Hunde bellen, aber du sagst ja, dass es noch keine Beschwerde gab vorher und dir jetzt sofort ein Ultimatum zu stellen von 14 Tage finde ich nicht rechtens.
Schau mal hier: http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php und http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehaltung/index.php
Da gibt es ein Urteil, demzufolge sogar nach einem Hundebiss keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf. Sind ja auch nochmal zwei Paar Schuhe, die Wohnungskündigung oder der Widerruf der Haltungserlaubnis, und beides geht nicht so ohne Weiteres. Ich weiß zb, dass man für einen Haltungswiderruf wg Lärmbelästigung ein detailliertes und umfangreiches Protokoll braucht, um das durchzusetzen. Also wann hat der Hund wie lange gebellt, (wegen was) und wie lange geht das schon so. Behaupten kann man ja viel... nachts ist allerdings schon ungut, denn das ist Ruhezeit. Bellen sie denn dann durch, oder nur, wenn sie etwas hören? Anschlagen dürfen sie nämlich, auch nachts.Erkundige dich mal beim Mieterschutzbund und/oder bei nem Anwalt. Und dann erkläre deinen Nachbarn ruhig und deutlich, dass es dir sehr leid tut, dass du daran arbeitest, sie dich aber nicht so einfach rausschmeißen können (hoffentlich!).